Darf man als H IV Empfänger sachen im Internet bestellen zb Schuhe?

6 Antworten

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Nein das darf man grundsätzlich nicht.
Du darfst dir keine Kleidung, Schuhe oder andere Dinge kaufen.
Du darfst nur deine Fixkosten bezahlen und Lebensmittel, mehr nicht.

.... das ist selbstverständlich Ironie gewesen.

Natürlich darfst du das, warum solltest du das nicht dürfen?
Was du mit dem Geld machst, ist streng genommen dir überlassen.


Rawa90 
Beitragsersteller
 05.01.2022, 14:37

😂👌

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Es können auch Stiefel, Mützen, Handschuhe, Kleidung, Elektrogeräte usw. usw. sein !

Du darfst als Hartz IV Empfänger alles bestellen, solange Du das bezahlen kannst und keine Schulden hast.

Dem Jobcenter geht es auch nichts an, was Du bestellst. Auf dem Komtoauszug kannst und darfst Du den Empfänger schwärzen, den Betrag nicht.

Nein, das ist laut Paragraph 17 Absatz 3b im BGB verboten…

Wieso sollte man das nicht dürfen?!

ja klar-wozu gibts denn sonst h4?doch wohl zum Einkaufen und Ausgeben,oder?

das Amt geht es auch nix an was du dir kaufst.Problem ist nur das man die Kontoauszüge vorlegen muss-wenn du also beim Bezahlen über dein Konto als Verwendungszweck z.B."adidas-Schuhe bezahlen"reinschreibst knnen sie das natürlich dann auf den Auszügen sehen.Wenn man das nicht will also besser nur z.B"ebay einkauf vom10.1.22" da angeben

Du darfst auch auf Raten einkaufen- solang du nicht die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat,also dich wegen vieler Schulden als zahlungsunfähig erklärt hast

Problematisch wirds auch wenn sich ein Hartz4-Empfänger z.B.einen Fenseher für 1000 Euro kauft.Dann wird man dem Amt sicher erklären müssen wo man soviel Geld her hat.

Aber besonders heute in Zeiten von Corona wo man ja ständig aufgefordert wird kontaktlos einzukaufen und zu bezahlen können sie da nix dagegen sagen-solang es im Rahmen des Hartz-Budgets bleibt