Darf ein Lehrer rückwirkend einen letztendlich gelungenen Betrugsversuch ohne Beweise ahnden?

7 Antworten

Was ist denn das für ein Mensch der das gepetzt hat ?

Eigentlich kann er das nicht nachträglich ahnden, da du es aber in einem Chat veröffentlich hast, ist das echt super dumm für dich.  Ich hab zum Beispiel mal nach meiner Arbeit meinen Spickzettel einfach in den Müll geworfen  (im klassenzimmer), das hat mein Lehrer gesehen und ihn rausgeholt, da er aber nicht beweisen konnet dass ich ihn benutzt hat, gab es keine weiteren Konsequenzen.

Ich würde ihn auch an deiner Stelle nicht mit der Aufsichtgeschichte drohen. Der Typ kann dich nicht nur wegen Spicken dran kriegen, da du es an alle Klassenkameraden weitergeleitet hast, ist das rechtlich auch noch was ganz anderes. Er kann allerdings niemanden außer dich ahnen. Er kann nicht beweisen dass deine Klassenkameraden deine Fotos benutzt haben.


Slemph  18.01.2016, 22:22

Die Petze war bestimmt das Mobbing Opfer der Klasse 😝✌️

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Die Tatsache, dass das Schulgesetz in der Gegenwart formuliert ist, ändert leider nichts am Tatbestand.

Wenn also ein Mitschüler Sie und die anderen in der Klasse verraten hat und diese wegen des Betrugsversuches eine 6 bekommen, dann ist dies von der genannten Vorschrift des Schulgesetzes leider gedeckt.

In der Rechtsprechung wird im Übrigen eine einzelne Note nicht als sogenannter Verwaltungsakt gesehen, so dass diese Note nicht mit einer Klage angegriffen werden kann. Angegriffen werden kann höchstens die Endnote die über die Versetzung entscheidet.

Auch wenn sich der Lehrer hier höchst unglücklich verhalten wird. so müssen die Personen, die eine 6 bekommen, damit leben. Rechtliche Mittel gibt es hier nicht.

-juristendeutsch-


BedRull93 
Beitragsersteller
 18.01.2016, 22:17

darf der Schüler, der die Arbeit abfotografiert hat, extra bestraft werden? oder bräuchte man dafür beweise?

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BedRull93 
Beitragsersteller
 18.01.2016, 22:07

vielen dank! damit haben sie mir sehr geholfen!

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Ich denke Du vergleichst da Äpfel mit Birnen.
Mit Paragraphen und Aufsichtspflicht hat es herzlich wenig zutun :D

Erstmal solltest du wissen, dass man bei einem Test nicht schummeln darf. Es wäre so ziemlich das hirnrissigste Argument, daherzugehen und zu sagen "Sie haben aber nicht gesagt, dass man nicht schummeln darf".
Es steht ja schließlich auch nicht an jeder roten Ampel "Bei rotem Licht bitte anhalten und nicht weitergehen"... oder wie nicht an jedem Supermarkteingang steht "Waren müssen an der Kasse bezahlt werden. Einkaufswagen sind Eigentum des Supermarktes und dürfen nicht mit Nachhause genommen werden".. Also fang um Gottes Willen bloß nicht damit an :D
Oder musst du regelmäßig daran erinnert werden, dir den Hintern abzuwischen?

Fakt ist, dass eine Arbeit, sofern offiziell geschrieben, bis zu 2 Jahre nach Bewertung revidiert werden kann.

Das bedeutet im Klartext: Wenn Du Morgen eine Klassenarbeit schreibst, dabei schummelst und nachdem Du die Arbeit zurückerhalten hast verkündest, dass Du geschummelt hast, reicht Deine Aussage um Deine Arbeit als/mit ungenügend zu bewerten. Nach zwei Jahren kannst Du es Gott und der Welt erzählen, da es dann verjährt ist.

Die eigentliche Frage ist, ob Dein Lehrer das Foto auf einem Smartphone gesehen hat. Wenn der von Dir beschuldigte Schüler jediglich die Information mitgeilt hat, könnte man es evtl. anfechten. Wenn er jedoch auch ein Bild von demjenigen bekam, der es von Euren Vorgängern abfotografierte.... Tja, dann seid ihr geliefert.

Falls Du irgendwie nachweisen kannst, dass Du nicht geschummelt hast, mach das. Allerdings ist es in Zeiten von Whatsapp und der Vorratsdatenspeicherung ziemlich schwer geworden. :D (Auch wenn keine Sau der Welt so einen Aufwand für einen Test aufbringen würde XD)

Ansonsten versuch Dich da rauszureden, sprich mit deinem Eltern... oder lerne einfach und mach Deine Hausaufgaben! :D

Ich hoffe für Dich, dass die "Petze" aus Eurer Klasse keinen Zugang zu diesem Portal und deinem Account hat.. Wenn er/sie nämlich damit zum besagten Lehrer geht... Tja.. dann seid ihr auf Gutdeutsch im A**** :D

Viel Erfolg,

Nomaut =)

Um hier ein klares Urteil zu fassen fehlen meiner Auffassung nach einige Details. Zum Beispiel ist mir nicht klar, ob sie an diesem Betrugsversuch teilgenommen haben. 

Sollte dem nicht so sein bzw sollten sie das benannte Bild nicht geöffnet haben, können sie dies sicher nachweisen: z. B. über die 'Gelesen-Häkchen' bei Whatsapp. Hinzukommt das, abgesehen davon ohnehin keine Beweise vorliegen dürften, denn schließlich kann der besagte Zeuge ja nur gegen die Täter ausgesagt haben, bzw nur gegen diese liegt etwas konkretes vor, ist kollektives Bestrafen ohnehin verboten. Somit ist es nicht legitim, dass der Lehrer alle Leistungen mit ungenügend bewertet. Ich würde dem Lehrer zunächst meine Unschuld beweisen und danach auf die Wertung der Klasur pledieren

Ich würde darauf bestehen, dass die Arbeit wiederholt oder gestrichen wird, da ein konkreter Nachweis für den Betrug nicht im Einzelfall (!) nachweisbar (!) ist.