Darf ein Lehrer rückwirkend einen letztendlich gelungenen Betrugsversuch ohne Beweise ahnden?

Moin. folgendes Problem. Ein Lehrer hat auf Grund etlicher Fehlstunden und fehlender Noten, einen tag vor Zensurenstop eine Stundenarbeit benoten lassen. Diese Stundenarbeit ist eine Woche zuvor von der Parallelklasse ebenfalls erstellt worden. Zur Erläuterung, zeigte sie einige der bereits kontrollierten Arbeiten kurz hoch. anschließend war eine Tabelle mit der Hilfe des Lehrbuches zu erstellen (Es hat keine Belehrung bezüglich des Betrugsversuches Stattgefunden). Da zwei Schüler einen anderen test nachschreiben mussten brachte der Lehrer sie dafür in einen anderen Raumund war somit für ca. 2-3 Minuten abwesend (Verletzung der Aufsichtspflicht gemäß §61 SchulG M-V). In dieser Zeit ergriff ein Schüler die Initiative und fotografierte jene bespielarbeit ab und leitete sie einem Klassenkameraden weiter, der es im den Klassenchat veröffentlichte. Sie kam zurück und viele Orientierten sich an jener Arbeit um ihre eigene Tabelle zu erstellen. Bis ende der stunde wurde seitens des Lehrers keine Bemerkung zu Spickzetteln Handys o.ä. gemacht (d.h. niemand ist aufgeflogen). Nach dem Unterricht ging jedoch ein Mitglied dieses Klassenkollektivs zum Lehrer und meldete dies. Daraufhin teilte der Lehrer mit dass die Arbeiten mit 6 Bewertet werden. Anzunehmen ist dass die Begründung der Betrug ist. Nach §67 SchulG M-V Absatz 3 wird jedoch in der Gegenwart formuliert "Versucht ein Prüfling, das Ergebnis der Prüfung durch Täuschung zu beeinflussen, ist die gesamte Prüfung für nicht bestanden zu erklären.(...)". Das steht NICHT ´hat beeinflusst´. Also. Wie ist die Sache für alle Parteien positiv zu managen? Vielen dank für eure zeit!

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Ich denke Du vergleichst da Äpfel mit Birnen.
Mit Paragraphen und Aufsichtspflicht hat es herzlich wenig zutun :D

Erstmal solltest du wissen, dass man bei einem Test nicht schummeln darf. Es wäre so ziemlich das hirnrissigste Argument, daherzugehen und zu sagen "Sie haben aber nicht gesagt, dass man nicht schummeln darf".
Es steht ja schließlich auch nicht an jeder roten Ampel "Bei rotem Licht bitte anhalten und nicht weitergehen"... oder wie nicht an jedem Supermarkteingang steht "Waren müssen an der Kasse bezahlt werden. Einkaufswagen sind Eigentum des Supermarktes und dürfen nicht mit Nachhause genommen werden".. Also fang um Gottes Willen bloß nicht damit an :D
Oder musst du regelmäßig daran erinnert werden, dir den Hintern abzuwischen?

Fakt ist, dass eine Arbeit, sofern offiziell geschrieben, bis zu 2 Jahre nach Bewertung revidiert werden kann.

Das bedeutet im Klartext: Wenn Du Morgen eine Klassenarbeit schreibst, dabei schummelst und nachdem Du die Arbeit zurückerhalten hast verkündest, dass Du geschummelt hast, reicht Deine Aussage um Deine Arbeit als/mit ungenügend zu bewerten. Nach zwei Jahren kannst Du es Gott und der Welt erzählen, da es dann verjährt ist.

Die eigentliche Frage ist, ob Dein Lehrer das Foto auf einem Smartphone gesehen hat. Wenn der von Dir beschuldigte Schüler jediglich die Information mitgeilt hat, könnte man es evtl. anfechten. Wenn er jedoch auch ein Bild von demjenigen bekam, der es von Euren Vorgängern abfotografierte.... Tja, dann seid ihr geliefert.

Falls Du irgendwie nachweisen kannst, dass Du nicht geschummelt hast, mach das. Allerdings ist es in Zeiten von Whatsapp und der Vorratsdatenspeicherung ziemlich schwer geworden. :D (Auch wenn keine Sau der Welt so einen Aufwand für einen Test aufbringen würde XD)

Ansonsten versuch Dich da rauszureden, sprich mit deinem Eltern... oder lerne einfach und mach Deine Hausaufgaben! :D

Ich hoffe für Dich, dass die "Petze" aus Eurer Klasse keinen Zugang zu diesem Portal und deinem Account hat.. Wenn er/sie nämlich damit zum besagten Lehrer geht... Tja.. dann seid ihr auf Gutdeutsch im A**** :D

Viel Erfolg,

Nomaut =)

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Grundsätzlich läuft es so, dass du deine SIM auch in das iPhone packst und dann damit wie gewohnt telefonieren und sms schreiben kannst. Um dir Clash of Clans runterzuladen brauchst du einen Nutzeraccount auf deinem iPhone. Mit diesem Account meldest du dich dann in deinem iPhone-AppStore an und kannst dann Apps runterladen. (Das iPhone wird dich bitten, dich mit deinem Konto/Account anzumelden bzw dir eins zu erstellen, solltest du über keins verfügen-also keine Panik ;-D) Alles was dann mit Apps zu tun hat läuft über dein Konto und den AppStore. Deine Handynummer hat damit nichts zu tun. Es sind zwei verschiedene paar Schuhe. Das runterladen von Clash of Clans ist (glaube ich) kostenlos und sobald du es auf deinem Smartphone hast, kostet es dich nur Akku ;-) Ich nutze ein Androidsystem und nutze auch nur eine Prepaid- Karte. Davon abgesehen eine kleine Warnung: Manche, kostenpflichtige Apps, bieten des Nutzer an, es mit einer SMS zu bezahlen. Sprich:"Senden sie eine SMS im Wert von X euro und X ct an folgende Nummer und sie erhalten einen Downloadlink." auf so ein Angebot würde ich nicht unbedingt eingehen, da diese meist sehr unseriös sind.

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