Darf ich zur Theorie Prüfung ohne Vorprüfung?

2 Antworten

Die Fahrerlaubnisverordnung und die Fahrschülerausbildungsordnung kennen keine "Vorprüfung".

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist laut §16 Abs 3 FeV eine Ausbildungsbescheinigung, die den Abschluss der Ausbildung dokumentiert:

(3) Der Sachverständige oder Prüfer bestimmt die Zeit und den Ort der theoretischen Prüfung. Sie darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Der Sachverständige oder Prüfer hat sich vor der Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass oder in ein sonstiges Ausweisdokument von der Identität des Bewerbers zu überzeugen. Bestehen Zweifel an der Identität, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden. Der Fahrerlaubnisbehörde ist davon Mitteilung zu machen. Der Bewerber hat dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr vor der Prüfung in geeigneter Form eine Bestätigung des Inhabers der Fahrschule oder der zur Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellten Person zu erbringen, aus der ersichtlich ist, dass die nach § 4 Absatz 1a Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 bis 3 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung erforderlichen Ausbildungsinhalte der zu prüfenden Klassen absolviert wurden und der Abschluss der theoretischen Ausbildung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung festgestellt ist. Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Liegt die Bestätigung nicht vor oder ergibt sich aus der Bestätigung nicht, dass der Abschluss der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden.

Voraussetzung für das Feststellen des Abschlusses der Ausbildung ist laut §6 FahrschAusbO:

(1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind.

Der Besuch des Unterrichts allein reicht also nicht. Allerdings ist hier auch nicht festgelegt, wie genau sich der Fahrlehrer davon "überzeugen" kann, dass die Ausbildungsziele erreicht sind.

Eine "Vorprüfung", wie auch immer diese gestaltet sein mag, wäre eine Möglichkeit, sich davon zu überzeugen. Wenn der Fahrschüler in seinem Lernprogramm durchgehend 100% richtige Antworten hat oder im Unterricht besonders positiv aufgefallen ist, wäre das wohl ebenso eine Möglichkeit.

Klar, wenn Du dich absolut sicher fühlst geht das...

Bei uns gab es damals sowas ähnliches zwar auch schon, aber ich hatte das für nicht notwendig erachtet. Theorie mit null Fehlern und 30 Minuten später habe ich damals dann meine praktische Prüfung erfolgreich absolviert :-)))

Dies würde ich heute niemanden mehr empfehlen, weil sehr viele bei der Theorie erstmal durchfallen...