Darf ich, wenn jemand mich bei einem Telefongespräch, mit meinem Leben bedroht, ihn aufnehmen?

1 Antwort

Àufnehmen kannst du immer.

Es kann höchstens sein, dass der Richter es nicht als Beweis zulässt.

Also nimm einfach auf und fertig.


ruhrgur  25.06.2024, 10:31
Àufnehmen kannst du immer

Nein, ohne die Zustimmung des Gesprächspartners darfst du dies nicht (§ 201 I Nr. 1 StGB). Falls jemand eine solche Aufnahme allerdings herstellt, um eine rechtswidrige Tat beweisen zu können, kann man einen Rechtfertigungsgrund prüfen.

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BekommtjedeFrau  25.06.2024, 10:32
@ruhrgur

Genau, also warum schreibst du es?

Außerdem mache ich es einfach und ich hätte ja dann auch einen Bnwalt

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ruhrgur  25.06.2024, 10:35
@BekommtjedeFrau

Weil du hier gesagt hast, dass man Gespräche immer aufnehmen darf. Und das ist schlichtweg falsch. Es kann lediglich im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob für die rechtswidrige Tat des Aufnehemens ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund vorliegt.

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Inkognito-Nutzer   25.06.2024, 10:37
@ruhrgur

Warum steht dann im Internet überall dass es as Beweismittel nicht zulässig ist? Nirgendwo stand dass man es überprüfen und dann zulassen könnte. Nur wenn das öffentliche Interesse stark ist ist es erlaubt, stand da.

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ruhrgur  25.06.2024, 10:44
@Inkognito-Beitragsersteller

Von der Zulassung als Beweismittel habe ich hier überhaupt nichts geschrieben, ich habe nur den Antwortgeber darauf hingewiesen, dass er hier etwas falsches behauptet hat.

Ob eine solche Aufnahme in einem Strafprozess als Beweis zugelassen wird, hängt letztendlich von der Entscheidung des vorsitzenden Richters ab. Die Aufnahme kann als Beweismittel verwertet werden, wenn sie nicht in den unantastbaren Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingreift (vgl. BVerfGE 80, 367).

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