Darf ich, wenn jemand mich bei einem Telefongespräch, mit meinem Leben bedroht, ihn aufnehmen?
Einmal für österreichisches Gesetz und deutsches bitte. Soweit ich es verstanden habe, darf man das nicht, leider. Oder verstehe ich da was falsch? Will sicherheitshalber mal euch fragen. :) danke
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BekommtjedeFrau/1719618332169_nmmslarge__0_168_750_749_fe6c2e4898fcf126788121fe80b7c480.jpg?v=1719618332000)
Àufnehmen kannst du immer.
Es kann höchstens sein, dass der Richter es nicht als Beweis zulässt.
Also nimm einfach auf und fertig.
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Genau, also warum schreibst du es?
Außerdem mache ich es einfach und ich hätte ja dann auch einen Bnwalt
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Weil du hier gesagt hast, dass man Gespräche immer aufnehmen darf. Und das ist schlichtweg falsch. Es kann lediglich im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob für die rechtswidrige Tat des Aufnehemens ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund vorliegt.
Warum steht dann im Internet überall dass es as Beweismittel nicht zulässig ist? Nirgendwo stand dass man es überprüfen und dann zulassen könnte. Nur wenn das öffentliche Interesse stark ist ist es erlaubt, stand da.
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Von der Zulassung als Beweismittel habe ich hier überhaupt nichts geschrieben, ich habe nur den Antwortgeber darauf hingewiesen, dass er hier etwas falsches behauptet hat.
Ob eine solche Aufnahme in einem Strafprozess als Beweis zugelassen wird, hängt letztendlich von der Entscheidung des vorsitzenden Richters ab. Die Aufnahme kann als Beweismittel verwertet werden, wenn sie nicht in den unantastbaren Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingreift (vgl. BVerfGE 80, 367).
Nein, ohne die Zustimmung des Gesprächspartners darfst du dies nicht (§ 201 I Nr. 1 StGB). Falls jemand eine solche Aufnahme allerdings herstellt, um eine rechtswidrige Tat beweisen zu können, kann man einen Rechtfertigungsgrund prüfen.