Darf ich Spionfolie an meinem Auto anbringen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, Scheiben gehören zu den speziellen Bauteilen am Auto, die besonderen Vorschriften unterliegen. Die dürfen ausschließlich mit speziellen Autofolien beklebt werden, die eine ABE oder Eurozulassung haben. Man muss die auch so kleben, dass deren Nummer lesbar ist und mit der Genehmigung übereinstimmt.


haltderda 
Beitragsersteller
 04.01.2017, 16:49

dürfte ich die folie zum Tüv bringen und die geben mir ein Gutachten dafür?

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GanMar  04.01.2017, 16:56
@haltderda

Ob der TÜV Dir ein Gutachten gibt, hängt davon ab, ob die Folie den entsprechenden Anforderungen genügt.

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Hamburger02  04.01.2017, 16:57
@haltderda

Ja, die Erstellung eines solchen Gutachtens kann aber ein paar Tausend Euro kosten, weil die Folie dazu ins Prüflabor müsste und das lässt sich der TÜV teuer bezahlen..

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kleinewanduhr  04.01.2017, 16:59
@haltderda

Der TÜV wird Dir vermutlich kein Gutachten erstellen, denn dafür ist ne Kfz-Prüfstelle garnicht ausgestattet, um Forschungen zu betreiben.
Aber Du kannst dort nachfragen, an welche TÜV-Stelle Du die Folie senden kannst, damit dort eine Zulassung erfolgt. Kostet allerdings ein vielfaches des Wertes Deiner Folie - und ist auch nicht sicher, ob ne Zulassungsnummer erfolgt.
Grüße

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haltderda 
Beitragsersteller
 04.01.2017, 16:54

und weißt du zufällig,ob ich meine beiden Rückbänke meines volvo so einbauen darf,dass man bei der Fahrt nicht gerade aus sondern zum Straßenrand schaut?

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kleinewanduhr  04.01.2017, 17:04
@haltderda

Du denkst an die Stretch-Limousinen mit ihren seitlichen Sitzen? Vermutlich haben die einen völlig anderen Sicherheitsaufbau. Frag den TÜV, bevor Du was änderst.

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Hamburger02  04.01.2017, 17:09
@haltderda

Da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Wenn es hinten Airbags gibt, ist es auf jeden Fall verboten. Ansonsten wird in §35a STVZO nur gefordert, dass Sitze und Sicherheitsgurte so angebracht sind, dass es keine besondere Verletzungsgefahr bei einem Unfall gibt. An sich müsste in der Betriebsanleitung dort, wo die drehbaren Sitze beschrieben sind, drinstehen, ob das zulässig ist oder nicht. Eine generelle Vorschrift, dass die Sitze nach vorne zeigen müssen gibt es nur für den Fahrersitz.

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Das darfst du, natürlich. In einigen Modellen ist so etwas ja auch schon im Standard verbaut.

Richtig, nur hinter der B-Säule, Seite und Heck.

Frontscheibe und die beiden vorderen Seitenscheiben müssen frei bleiben. Die übrigen kannst du abkleben. Ob man Spiegelfolie nehmen darf ist mir nicht bekannt.  Ich glaube aber daß du dann einen zweiten Aussenspiegel brauchst. Bin mir da aber nicht sicher.

Wenn die Folie eine ABG-Nummer hat und Du die Folie so anbringst, daß die Nummer von außen zu lesen ist, dann sollte das erlaubt sein.