Darf ich noch fahren, wenn die ampel rot ist, ich aber komplett über der Haltelinie bin und nur im Augenwinkel die rote Ampel sehe?

5 Antworten

Das ist auf gar keinen Fall eine gute Idee. Das zählt als überfahren einer roten Ampel, wenn du dich noch auf der Kreuzung aufhälst, während die Ampel schon auf rot ist, selbst wenn du bei Grün in die Kreuzung eingefahren bist.

Wenn du stehen bleibst, ist das nur eine Haltelinienverstoß, der 10 Euros kostet.

Der Fehler bestand darin, dass du die Haltelinie überfahren hast, obwohl du dir nicht sicher sein konntest, noch während der Grünphase die Kreuzung wieder verlassen zu können. Das ist allerdings ein Verstoß, den man sehr häufig beobachten kann.

Nun im Moment wo die Ampel auf Rot schaltet wird auch die Kreuzungskamera aktiv und wird Dich erfassen. Es kommt jetzt darauf an welcher Polizist Dein Bild beurteilt und das in der Erfassung der damaligen aktuellen Situation. Er allein entscheidet dann ob er Dich verzeigt oder ein Auge zudrückt.

Die Situation kann es aber tag täglich tausende Male ergeben im dichten Stadtverkehr.. So dürfte man (die Polizei) wohl oft ganz gut leben können, wenn es zu keinem Unfall kam. Aber alles was ich hier sage beruht auf Spekulation und dem Zufallsprinzip.

Nein, definitiv nicht.

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn man bei Rotlicht in den geschützten Bereich der Kreuzung einfährt. Der geschützte Bereich beginnt an der Fußgängerfurt oder mangels einer solchen dort, wo der Querverkehr fährt.

Entscheidend ist also der Moment, in dem du mit der vorderen Stoßstange in die Fußgängerfurt einfährst. Wenn die Ampel dann grün oder gelb war, ist alles ok (wobei möglicherweise ein Gelblichtverstoß vorliegen könnte). Wenn die Ampel in dem Moment rot war, liegt ein Rotlichtverstoß vor.

So schnell schaltet die Ampel nicht von grün auf rot.


T3Fahrer  15.06.2024, 11:28

Naja, auf der Linksabbiegerspur ist es aber eine typische Situation.

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