Darf ich mit einer Drohne Tauben hinterherfliegen und sie möglichst weit weg von meinem Grundstück verscheuchen?

3 Antworten

Hi,
Nein - da man auf andere Lebewesen Rücksicht nehmen muss. Zumindest soweit ich weiß. Außerdem kann auch ne Taube die Drohne zum Absturz bringen - was wiederum selbst auch wieder ne Gefahr für andere darstellt.
LG

Grundsätzlich gelten die Regeln der EU-Drohenverordnung. Wenn du demnach beispielsweise in einem Wohngebiet lebst, wovon ich ausgehe, darfst du eine Drohne dort überhaupt nicht fliegen lassen.


ALF55x  28.07.2021, 01:59

Das ist so allgemein nicht korrekt sondern trifft nur auf einen Teil der Drohnen zu!

Wohngebiete (mit 150m Abstand) komplett tabu betrifft nur die Subkategorie A3 der offenen Kategorie, nicht aber A1 und A2!

Aktuell dürfen Drohnen bis <500g in A1 geflogen werden und Besitzer des großen A2-Scheins dürfen bis <2kg in A2 fliegen – beides also auch in Wohngebieten, wobei für fremde Wohngrundstücke aber eine ausdrückliche Erlaubnis von deren Besitzer bzw. Nutzungsberechtigten vorliegen muss, wenn man solche dabei auch überfliegen will.

Ab 2023 dürfen bisherige Drohnen nur noch bis <250g in A1 geflogen werden, der Rest wäre automatisch in A3 (also da sind Wohngebiete dann generell tabu, inkl. 150m drum herum).

Es wird künftig aber Drohnen geben die in C0 bis C4 bzw. C5 klassifiziert werden und mit solchen Drohnen darf man dann wieder C0 und C1 (bis <900g) in A1 mit dem kleinen A1/A3-Schein und C2 (bis <4kg) mit großen A2-Schein in A2 geflogen werden, also auch dabei gibt es keinen generellen Ausschluss von Wohngebieten.

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Du darfst sie nicht verletzen! Versuchen zu Verscheuchen geht, aber ob sie sich dadurch beeindrucken lassen? Tauben sind etwas hartnäckig, vor allem, wenn sie einen Brutplatz finden wollen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung