Darf ich mit der Klasse B dieses Auto fahren?
Hallo, ich müsste mit einem Abschleppwagen ein Auto abholen ich darf mit meiner Klasse b maximal 3,5 t fahren darf ich mit diesem Abschleppwagen das Auto abholen ? Das Auto wiegt um die 720 kg
4 Antworten
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Du beantwortest Dir Deine Frage doch schon selbst.
Du darfst nur Fahrzeuge führen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t.
Ob Du es also darfst oder nicht liegt am Fahrzeug !
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Laut Schein hat der Abschlepper ein zul. GG von 3.500kg.
Du darfst also fahren.
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Bei den Führerscheinklassen spielen die tatsächlichen Gewichte absolut keine Rolle. Die tatsächlichen Gewichte sind nur bei der zulässigen Anhägerlast des Zugfahrzeuges entscheidend.
Bei den Führerscheinklassen ist ausschlließlich das zulässige Gesamtgewicht laut Fahrzeugpapieren maßgeblich. Dementsprechend darf ein Anhänger nur ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 750 kg haben. Das geht aber nicht, weil ein Autoanhänger mit sicherheit deutlich mehr hat, sonst dürfte das Auto mit 720 kg nicht aufgeladen werden.
Hat der Anhänger mehr als 750 kg zul. Gesamtgewicht, darf die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht über 3,5 t kommen. Das geht aber auch nicht, da das Zugfahrzeug alleine ja schon die 3,5 t zul. Gesamtgewicht hat.
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Wenn zGg. des Abschleppwagens unter 3,5t ist, darfst du das mit deinem Lenkzettel fahren.
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Im Fahrzeugbrief steht u.a auch drin Achse 2 kannst du mir sagen was das bedeutet ?
Fahrzeug Brief habe ich hinzugefügt.
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Das zulässige Gesamtgewicht ist entscheidend. Hast du in der Fahrschule geschlafen?
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Nein habe ich nicht, ich habe aber heute mit meiner Fahrschule telefoniert da wurde mir gesagt wenn das ein zwei achser ist darf ich nicht mit diesem Auto fahren.
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Das Ding kann auch zwölf Achsen haben, deine sogenannte "Fahrschule" ist an Inkompetenz nicht zu überbieten. Unterlasse das Telefonieren mit irgendwelchen Quacksalbern und schau selbst in §6 Abs 1 FeV zu Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Wo steht hier auch nur ein Buchstabe über die Form der Karosserie oder die Anzahl der Achsen? Lass dir das doch mal von den Spezialexperten erklären.
meine Sorge ist das unten im Schein steht „auf Bau lkw“