Darf ich mit bestandener Praktischen Prüfung ins Ausland (Motorrad)?

7 Antworten

Ich würde mich da eher bei deiner Fahrschule erkundigen, die werden es dir genau sagen können.

Du musst min. 1 Bestätigung mitführen, welche zeigt, dass du den Führerschein wirklich hast und, dass du auch wirklich der Besitzer vom Führerschein bist.

Ich persönlich habe immer auf meine Führerscheinkarte gewartet.

Bei einem vorläufigen Führerschein (Papier) musst du immer einen Lichtbildausweis bei dir haben, nachdem dieser aber noch nicht da ist, musst du mit deinem Reisepass für eine Kurze Zeit fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solange du keinen Führerschein hast auf dem Motorrad vermerkt ist: du darfst weder hier noch im Ausland damit fahren.

Manche Länder juckt es aber nicht.. ^^

Ruf mal in Deiner Führerscheinstelle an.

Möglicherweise kannst Du kurzfristig ein vorläufiges Dokument bekommen.

Falls nicht,wäre es innerhalb der EU kein Fahren ohne Fahrerlaubnis ( Straftat ),

sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.Diese wird jedoch stark unterschiedlich behandelt und es kommt auf das Land an,ob man das einfach mal in Kauf nehmen will.Frage halt nach.

Auch diese Regelungen müsste Dir die Führerscheinstelle geben können.


migebuff  13.07.2022, 12:00
Falls nicht,wäre es innerhalb der EU kein Fahren ohne Fahrerlaubnis

Durch welchen Vorgang wird denn die Fahrerlaubnis laut §22 FeV erteilt?

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Rutscherlebnis  13.07.2022, 12:10
@migebuff

Ich denke durch den Eintrag in die Liste der ausgehändigten Führerscheine.

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migebuff  13.07.2022, 12:25
@Rutscherlebnis

Dafür müsste zunächst einer ausgehändigt werden, was ja nicht geschehen ist.

§22 Abs 4 FeV:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

Der nichtamtliche Zettel vom TÜV ist keine Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a.

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Die Fahrerlaubnis wird mit Aushändigung des Führerscheins oder des vorläufigen Nachweises über die Fahrerlaubnis erteilt.

Die Prüfungsbestätigung vom TÜV ist keine Fahrerlaubnis, damit zu Fahren wäre folglich Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Nein, Du darfst gar nicht fahren. Ein Führerschein erhält erst mit dessen physischer Aushändigung Gültigkeit. Ist idiotisch, ich weiß, ist aber so - steht so in der Führerscheinverordnung.