Darf ich mit 18 rausgeschmissen werden?
Hallo,
Folgende Lage:
Ich bin 16 Jahre alt, gehe in die 10.Klasse der Realschule und wohne Zuhause in einem großen Haus und soll mit 18 rausgeschmissen werden.
Seitdem ich ungefähr 14 war, ging die Beziehung zu meiner Mutter rapide runter. Wir streiten uns jeden Tag, diskutieren jeden Tag und schreien und gegenseitig an. Wir hassen und gefühlt einander. Das Verhältnis zu meiner Mutter ist komplett zerstört. Mein Vater hingegen, steht immer neben meiner Mutter und stimmt immer alles zu. Jeden Tag schreien sie mich zu zweit an, ziehen mich runter (nicht gewalttätig gemeint). Wieso ? Meine Eltern meinen ich gehe nicht normalen mit Ihren Sachen um, d.h. in meinem Zimmer liegen Mappen auf dem Boden etc, so welche dumme Ideen als ob meine Mutter das Bedürfnis hat mich anzuschreien. Ich gehe in die 10. der Realschule und würde gerne ein Fachabitur machen und mich danach bewerben. Das heißt ich werde in den kommenden Jahren kein Geld verdienen bis auf einen 400€ Basis Job bei Edeka...
Mein Vater will mich mit 18 rausschmeißen. Er ist der Abteilungsleiter im Maschienbau bei VW und meine Mutter die Bürokauffrau bei VW. Meine Eltern verdienen im Durchschnitt sehr viel Geld und wollen mich in der Zukunft überhaupt nicht unterstützten. Meine Führerschein habe ich mir schon zusammengespart! Das Problem ist, dass wenn ich 18 bin, im Fachabi bin und kein Geld verdiene! Meine Eltern wollen mich auch nicht finanziell unterstützen. Unterhalt wollen sie natürlich nicht zahlen. Wahrscheinlich muss ich jetzt eine Ausbildung anfangen, obwohl ich nur einen Schnitt von 2,3 habe und gerne in die IT gehen würde. Für eine Ausbildung zum Fachinformatiker bin ich wahrscheinlich einfach zu in der Schule...
Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll obwohl ich jetzt lieber ein Fachabitur machen will...
11 Antworten
Vllt. solltet ihr zu einer "Schlichtung" oder "Vermittlung" gehen, die dann beide Seiten anhört. Seit du 14 bist hat es angefangen, das ist auch ein verdammt schwieriges Alter für beide Seiten.
Es könnte sein, deine Eltern haben verdammt hart arbeiten müssen, bis sie ihren jetzigen Wohlstand (z.Bsp. großes Haus) hatten. Da kann einem dann das Herz bluten (mir fällt gerade kein anderer Ausdruck ein) wenn man zusehen muss, wie die jüngere Generation mit den Sachen umgeht, aber mit Verständnis lässt sich das auf beiden Seiten regeln.
Gib euch noch eine Chance
Wenn sie dich mit unter 25 rauswerfen und du auf eine Schule gehst/fsj/ausbildung/Praktikum/studium machst müssen sie dich finanziell unterstützen. Im Ernstfall kannst du sie verklagen, dann müssen sie ihre komplette Finanzen offenlegen ind einen errechneten Betrag monatlich an dich überweisen. Dass das vermieden werden kann, ist sicherlich auch im Interesse deiner Eltern.
Anklagen kannst du sie gar nicht, das tut der Staatsanwalt in Strafverfahren.
Hier geht es um Zivilrecht, da kannst du sie auf die Zahlung von Unterhalt verklagen.
selbstverständlich können sie dich mit 18 rauswerfen, wenn sie das wollen. wenn sie dann noch nachweisen, dass es aufgrund deines verhaltens ist, ist essig mit unterhalt. unterhalt bekommst du nur, wenn du in schule oder ausbildung bist. abgezogen wird jede art von einkommen und kindergeld. die differenzu bildet deinen unterhaltsanspruch.
tue einfach was dir gesagt wird. lerne für die schule, mach deine hausaufgaben, stell deine schlampige art ab und räum dein zimmer vernünftig auf, geh vernünftig mit dem eigentum deiner eltern um - das ist alles das was du nicht selbst gekauft hast aus eigenem einkommen, mach deine arbeiten zuhause und höre auf mit deinem respektlosen verhalten gegenüber deinen eltern. dann wirds auch ruhiger zu hause.
Sie können dich zwar rauswerfen, sind im Regelfall aber weiterhin unterhaltspflichtig, bis du deine Erstausbildung abgeschlossen hast.
Du hast hier schon die Empfehlung bekommen, dich ans Jugendamt zu wenden. Der Empfehlung schließe ich mich an, die werden dich beraten können.
Das Kindergeld könntest du auf dich dann umleiten und Bafög beantragen. Wenn du keines bekommst, hast du Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern. Aber ich glaube das zählt nur für die erste Ausbildung. Das pluss dein Minijob könnte für ein WG-Zimmer reichen, wenn du nicht gerade in München studieren willst. Dann köntest du noch gucken ob du ein Anrecht auf Wohngeld hast.
ja, Unterhalt nur für den Zeitraum der ersten Ausbildung. Wenn Ausbildung ständig abgebrochen wird, dann auch nicht mehr.
Wie heißt das Fachwort dafür das ich Sie anklagen könnte ?