Darf ich mit 18 rausgeschmissen werden?

11 Antworten

Vllt. solltet ihr zu einer "Schlichtung" oder "Vermittlung" gehen, die dann beide Seiten anhört. Seit du 14 bist hat es angefangen, das ist auch ein verdammt schwieriges Alter für beide Seiten.

Es könnte sein, deine Eltern haben verdammt hart arbeiten müssen, bis sie ihren jetzigen Wohlstand (z.Bsp. großes Haus) hatten. Da kann einem dann das Herz bluten (mir fällt gerade kein anderer Ausdruck ein) wenn man zusehen muss, wie die jüngere Generation mit den Sachen umgeht, aber mit Verständnis lässt sich das auf beiden Seiten regeln.

Gib euch noch eine Chance

Wenn sie dich mit unter 25 rauswerfen und du auf eine Schule gehst/fsj/ausbildung/Praktikum/studium machst müssen sie dich finanziell unterstützen. Im Ernstfall kannst du sie verklagen, dann müssen sie ihre komplette Finanzen offenlegen ind einen errechneten Betrag monatlich an dich überweisen. Dass das vermieden werden kann, ist sicherlich auch im Interesse deiner Eltern.


Tedy123655 
Beitragsersteller
 24.10.2019, 21:09

Wie heißt das Fachwort dafür das ich Sie anklagen könnte ?

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Gummipunkt  24.10.2019, 21:17
@Tedy123655

Anklagen kannst du sie gar nicht, das tut der Staatsanwalt in Strafverfahren.

Hier geht es um Zivilrecht, da kannst du sie auf die Zahlung von Unterhalt verklagen.

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Sie können dich zwar rauswerfen, sind im Regelfall aber weiterhin unterhaltspflichtig, bis du deine Erstausbildung abgeschlossen hast.

Du hast hier schon die Empfehlung bekommen, dich ans Jugendamt zu wenden. Der Empfehlung schließe ich mich an, die werden dich beraten können.

selbstverständlich können sie dich mit 18 rauswerfen, wenn sie das wollen. wenn sie dann noch nachweisen, dass es aufgrund deines verhaltens ist, ist essig mit unterhalt. unterhalt bekommst du nur, wenn du in schule oder ausbildung bist. abgezogen wird jede art von einkommen und kindergeld. die differenzu bildet deinen unterhaltsanspruch.

tue einfach was dir gesagt wird. lerne für die schule, mach deine hausaufgaben, stell deine schlampige art ab und räum dein zimmer vernünftig auf, geh vernünftig mit dem eigentum deiner eltern um - das ist alles das was du nicht selbst gekauft hast aus eigenem einkommen, mach deine arbeiten zuhause und höre auf mit deinem respektlosen verhalten gegenüber deinen eltern. dann wirds auch ruhiger zu hause.

Das Kindergeld könntest du auf dich dann umleiten und Bafög beantragen. Wenn du keines bekommst, hast du Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern. Aber ich glaube das zählt nur für die erste Ausbildung. Das pluss dein Minijob könnte für ein WG-Zimmer reichen, wenn du nicht gerade in München studieren willst. Dann köntest du noch gucken ob du ein Anrecht auf Wohngeld hast.


adelaide196970  27.10.2019, 10:00

ja, Unterhalt nur für den Zeitraum der ersten Ausbildung. Wenn Ausbildung ständig abgebrochen wird, dann auch nicht mehr.

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