Darf ich mir Geld von meiner gesetzlich betreuten Oma leihen?

7 Antworten

Deine UrOma- rein rechnerisch ist die Wahrscheinlichkeit dann vermutlich relativ gering, dass du das Darlehen noch zu Lebzeiten der Oma zurück bezahlen kannst.

Von daher ist es auch relativ unwahrscheinlich, dass der Betreuer diesem Geschäft zustimmen würde. - selbst wenn das Vermögen der Oma noch bis zu ihrem Tod ausreichend wäre.

Aber fragen kostet ja nichts- nur Hoffnung würde ich mir keine machen. Warum sollte sich der Betreuer zum Beispiel noch den Aufwand eines Mahnverfahren aufhalsen, wenn du doch in Verzug kommst oder Insolvenz beantragst.

Im Prinzip müsste es gehen, wenn der Betreuer zustimmt. Dieser wird aber genauso pingelig Sicherheiten verlangen, wie sonst eine Bank. Auch weitere Erben müssten vermutlich einverstanden sein.

Also fragen!

Fragen kostet ja nichts, aber dein Anliegen würde wahrscheinlich negativ beschieden werden. Eine Oma hat natürlich auch immer die Interessen ihres Enkels im Sinn, aber ein gesetzlicher Betreuer, darf nur die Interessen deiner Oma im Sinn haben und solch ein privater Kredit, scheint mir nicht den Interessen deiner Oma zu dienen, sondern ausschließlich deinen. Da muss ein Betreuer sowas ablehnen.

Eventuell muss sowas auch an höherer Stelle entschieden werden und übertrifft die Kompetenz eines Betreuers. Was vermutlich, am negativen Ergebnis, für dich nichts ändern würde.

Theoretisch ja, praktisch ist ein Kredit bei der Bank einfacher.

Woher ich das weiß:Recherche

bei sowas hat das Vormundschaftsgericht zu entscheiden, und die genehmigen

das n i c h t ! Spreche aus ähnlicher Erfahrung.