Wie mit Schwarzarbeit umgehen bei Bewerbung im öffentlichen Dienst?

2 Antworten

Auch der öffentliche Dienst hat eigentlich nicht die Zeit jeden Bewerber bis Adam und Eva zurückzuverfolgen.

Mir käme es wohl sehr darauf an wie lange das war und was genau du gemacht hast. Du kannst theoretisch auch freiberuflich arbeiten und daneben Leistungen beziehen... so einen Fall hatte ich mal. Die hatte sich irgendwie selbständig gemacht, hat aber nicht gereicht und entsprechend hat sie dann zur freiberuflichen Tätigkeit Leistungen bezogen.

Wenn du es damals nur sehr kurz gemacht hast, dann kannst du es ggf. auch einfach aus dem Lebenslauf weglassen. Die Probleme, die damit einhergehen, dass man mal Arbeitslos war, dürften ja dadurch ausgeräumt sein, dass du jahrelang regulär gearbeitet hast.


Supertyp390 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 14:36

Danke für die Antwort. Es geht leider um eine Zeit von ca. 2 Jahren. Ich habe damals genau das gemacht, was ich dann auch 17 Jahre lang regulär mit Arbeitsvertrag gemacht habe, zeilweise auch über Freelancer Portale im Internet für Leute aus aller Welt. 2 Jahre einfach weglassen ist bisschen zu viel, denke ich.

0

Du willst doch nicht Bodyguard für den Kanzler werden oder Polizeichef von Düsseldorf... Das interessiert da niemanden! Sag, was du gemacht hast und gut; ob du dafür Steuern bezahlt hast lässt sich eh nicht mehr nachvollziehen.


Supertyp390 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 14:50

Nein, der Job hat nichts mit Sicherheitsbereich zu tun. Die Stellenausschreibung verlangt auch kein Führungszeugnis.

0