Darf ich mich bei der Bundeswehr schminken?

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Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und ... - Deutsches Heer

www.deutschesheer.de/resource/resource/.../ Erscheinungsbild_Soldaten.pdf

3 Kosmetik

301. Pflegende und abdeckende Kosmetik ist für Soldatinnen und Soldaten gestattet.

302. Dekorative Kosmetik (z. B. Lippenstift, Make-up, Lidschatten und Wimperntusche) ist für

Soldatinnen nur in dezenter und natürlich wirkender Form und Farbgebung gestattet. Vorgesetzte

können zeitlich und räumlich befristet Einschränkungen festlegen (z. B. Wachdienst, Geländedienst,

Einsatz).

4 Fingernägel

401. Soldatinnen und Soldaten halten ihre Fingernägel kurz. Die uneingeschränkte

Handhabung/Bedienung von Ausrüstung und Gerät muss gewährleistet sein. Die Fingernägel dürfen

die Fingerkuppe nicht überragen.

402. Das Aufbringen farblicher Lacke und Verzierungen (insbesondere Glitzer, Strass,

Nagelpiercings oder Bebilderung jedweder Art) ist nicht zulässig. Demgegenüber ist das Auftragen

von Klarlacken erlaubt.

 

Ja, aber wozu?


godsfavourite 
Beitragsersteller
 23.10.2017, 13:48

Für mich selbst 

MaryLynn87  23.10.2017, 13:51
@godsfavourite

Also ich schminke mich jetzt seit ca. 1 1/2 Jahren im Alltag überhaupt nicht mehr und ich fühle mich damit viel freier.

Schon allein, weil ich nichts zwischendurch kontrollieren muss ob ich was verschmiert hab oder dran denken muss, mir nicht an die Augen zu fassen...