Darf ich meinen Bruder zu einem Psychologen schicken?

8 Antworten

Ich möchte Dir zu einem anderen Weg raten. 

Bitte schaue online nach

landesstelle für suchtgefahren

und da dann unter Deinem Bundesland nach der nächsten Beratungsstelle. Mache da bitte für DICH einen Beratungstermin aus. 

Alkoholismus ist eine Familienkrankheit. Vor allen Dingen die Kinder leiden nicht nur darunter, die Erkrankung der Eltern kann sie auch stark prägen. Deshalb ist es wesentlich, dass sie von darauf spezialisierten Fachmenschen Hilfe erhalten. 

Bietet die Beratungsstelle einen Angehörigenkurs, so lasse Dir diesen unbedingt empfehlen. Ansonsten frage für DICH nach einer Selbsthilfegemeinschaft. 

Das Blaue Kreuz arbeitet schon länger mit Fachmenschen verschiedenster Richtungen gerade zum Thema Hilfe für Kinder von Alkoholkranken zusammen. Al-Ateen lehnt eine solche Zusammenarbeit ab. 

Gehe regelmäßig zu den Treffen der Selbsthilfegruppe, schaue dass Du da einen festen Ansprechpartner hast. Mit diesem gemeinsam bespreche den Weg, den Deine Familie bestenfalls einschlagen kann. 

Dass Lehrkräfte eine fürsorgeberechtigte Person hänseln geht gar nicht. Es widerspricht ihrem Lehrauftrag. 

https://nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html

Nutze diese Seite um zu besprechen, wie da bestenfalls vorgegangen werden kann. 

Deine Eltern sind wohl ein Totalausfall, wenn ich recht verstehe. 

Tatsächlich kannst Du mit Deinem Bruder zu seinem Kinderarzt gehen. Die JU1 steht ja sicherlich noch aus. Wenn Dein Bruder es zulässt kannst Du da mit hin. Aber eben nur dann. 

Dem Arzt kannst Du von Deinen Sorgen um Deinen Bruder dann berichten und gemeinsam könnt Ihr dann überlegen, welcher Weg zunächst mal einzuschlagen ist. 

Sinnvoll ist allerdings, erst das Gespräch mit der Beratungsstelle und der Selbsthilfegemeinschaft gesucht zu haben. Denn mancher Kinderarzt kennt nicht alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für solche Fälle. Und nutze im Vorfeld auch die als Link eingestellte Seite. 

Die Frage ist natürlich auch, ob Du und Dein Bruder von Euren Eltern die Versichertenkarte erhaltet, um überhaupt zum Arzt gehen zu können. 

Noch grundsätzlich festgestellt: 

So lange das Familiengericht keine andere Regelung getroffen hat sind beide Eltern auch nach einer Trennung zu jeweils 50% fürsorgeverpflichtet. Fällt also ein Elternteil aus, dann ist es möglich, sich auch dann an den anderen Elternteil zu wenden, wenn dieser nicht direkt vor Ort wohnt. 

Den Weg zum Jugendamt schlage bitte erst ein, wenn Du ausreichend Beratung in Anspruch genommen hast. Diese Empfehlung hat gute Gründe:

Die meisten Jugendämter haben zu wenige Leute eingestellt. Es fehlt also an Zeit, um sich angemessen mit einem Fall beschäftigen zu können. Und es empfiehlt sich, vor allen Dingen für das Erstgespräch gut vorbereitet da hinzugehen. Denn je besser vorbereitet der Mensch sich da hinwendet, je angemessener und auf die jeweilige Situation bezogen kann Hilfe gewährleistet werden. 

Du bist ein toller großer Bruder/ eine tolle große Schwester! Du erkennst dass es deinem kleinen Bruder schlecht geht und willst ihm helfen! Er hat wirklich großes Glück mit dir, denn so wie dus beschreibst, habt ihr beide es grad nicht unbedingt leicht mit eurer familiären Situation. 

Ich würde dir raten zu aller erst deinem Bruder deutlich zu zeigen dass er dich hat, du für ihn da bist, und das wichtigste ist das ihr zusammen haltet. Schnapp ihn dir und unternimm was mit ihm. Vielleicht ist es gut, wenn ihr beide von Zuhause ein bisschen rauskommt, ihr könntet ein Eis essen gehen und einfach mal reden oder so. 

Dann kannst du mal recherchieren ob es in eurer Nähe Kinderpsychologen gibt, und bei den Nummern einfach mal anrufen und dein Problem schildern. Ein Hausarzt kann einem auch eine Überweisung schreiben, bei Psychologen kann nämlich oft sein, dass man lange Wartezeiten hat. 

Außerdem würde ich dir raten mal bei der Cornelius Stiftung anzurufen, die unterstützen Kinder mit Suchtkranken Eltern, die können dir vielleicht auch weiterhelfen. 

Viel Kraft wünsch ich dir, hast da ja ne ziemlich große Aufgabe mit deinen 16 Jahren. 

Ich frage mich gerade,wo Euer Papa denn ist? Er ist zwar getrennt von Eurer Mutter-aber er ist ja noch immer Euer Vater.

Ihn halte ich für den Ansprechpartner Nr.1.

Er hat Euch gegenüber ja auch eine Fürsorgepflicht und Verantwortung.

Hallo M.,

unter diesen Umständen könnt ihr Beide nicht langfristig zufrieden und gesund leben!!!

Es wäre dringend nötig das Jugendamt zu informieren. Es wundert mich, dass das noch niemand aus dem Umfeld gemacht hat.

Du als großer Bruder/große Schwester scheinst irgendwie zu funktionieren. Aber auch Du als großer sollst nicht die Verantwortung alleine schultern müssen!

Such Hilfe für Euch beide!

Lehrer oder Ärzte können dabei helfen.

LG und viel ERfolg!

Hourriyah

Du kannst als Minderjähriger überhaupt niemanden zum Arzt schicken, nicht mal Dich selbst.

Ihr seid über Eure Eltern krankenversichert und ausserdem sind sie die Erziehungsberechtigten und nicht Du.

Wenn Du Dir Sorgen machst, dann geh zum Jugendamt und sprich mal mit denen über das Problem.


Wonnepoppen  11.07.2017, 13:56

Natürlich kann man mit 16 alleine zum Arzt gehen!

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dandy100  11.07.2017, 14:01
@Wonnepoppen

Alleine ja, aber nicht selbstständig - man braucht immerhin die Krankenkassekarte der Eltern

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