Darf ich meine Auffahrt auf Grenze setzen?
Wir bauen momentan in Niedersachsen. In ca. Zwei Wochen wollen wir mit den pflarerarbeiten anfangen. Unser Grundstück befindet sich am Ende einer stichstrasse. Wir haben insgesamt 5 direkt angrenzende Nachbarn.
Zwei werden einen Zaun in unsre Richtung setzen.
Wir wollen entlang von zwei Grundstücken unsere Auffahrt pflastern.
Nun stellt sich uns die Frage, ob wir diese direkt auf die Grenze setzen dürfen oder einen Abstand einhalten müssen. Kann uns da jemand vllt etwas zu sagen ?
Vielen Dank
2 Antworten
Für die Auffahrt brauchts keinen Abstand .... Nur für Gebäude
Ein Zaun oder ähnliches wird keine Pflicht sein ... Aber genau weiß Ich das nicht . Es gibt ja den Grenzpunkt für die Grundstücke
Im Bebauungsplan steht lediglich, dass zur strasse hin eingefriedet werden muss. Dies betrifft uns allerdings nicht da wir zu keiner Seite direkt an die strasse grenzen.
Der Nachbar hat sein Grundstück mit Hecken bepflanzt. Zu unserer Seite jedoch nur Rasen angesagt, da er schon drei Jahre vor uns dort gebaut hat. Zäune sind nicht Pflicht laut Bebauungsplan
Na dann könnt Ihr es so lassen ... Zur Not könnt Ihr ja später noch was hinzaubern oder hinpflanzen aber Ich würd die Auffahrt direkt auf die Grenze machen .... Das ist bei uns auch überall so
Grenzabstand nach §5 NBauO nur, wenn die Auffahrt höher als 1m über natürlichem Gelände gebaut wird.
Einfriedungspflicht nach §27 NNachbG, Stichwort Rechtseinfriedung.
Okay besteht denn eine Pflicht zur einfriedung unserer Seits ?