Darf ich mein ungeborenes Kind ohne Einwilligung des Vaters zur Adoption freigeben?

2 Antworten

Es ist euer gemeinsames Kind. Du alleine darfst, meiner Meinung nach, nicht entscheiden, ob du das Kind zur Adoption frei gibst. Du würdest es ihm unwiederbringlich wegnehmen.

Nach § 1747 BGB ist die Adoption eines Kindes grundsätzlich nur möglich, wenn seine leiblichen Eltern hierin einwilligen. Verweigert ein Elternteil seine Einwilligung, kann sie jedoch nach § 1748 BGB vom Vormundschaftsgericht ersetzt werden. Die Adoption ist also auch gegen den Wunsch eines Elternteils möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass der Elternteil z. B. seine Pflichten gegenüber seinem Sprössling gröblich verletzt hat oder mit seinem Verhalten gezeigt hat, dass ihm sein Kind gleichgültig ist, vgl. § 1748 I BGB.

https://www.jugendaemter.com/kann-ein-vater-die-adoption-seines-kindes-verhindern/

Verständlicherweise muss auch der Kindsvater seine Einwilligung geben. Denn das Kind ist ja schließlich auch von ihm.