Darf ich in bayern in einem Wald biwakieren?
Servus
ich wollt mit ein paar kameraden in einem wald bei uns in der nähe biwakieren da wollt ich fragen ob ich des einfach so machen darf oder ob es irgendwelche sachen gibt die man beachten muss
5 Antworten
Natürlich verboten.
Entgegen der Behauptungen von einigen Leuten ist Wildcampen zwar illegal, aber biwakieren fällt nicht unter wildcampen (es ist auch nicht offiziell erlaubt, aber auch nicht verboten). Aber du musst halt drauf achten, die Natur nicht zu schädigen und wildpinkeln ist verboten, also müsstest du dir da theoretisch ne andere Lösung überlegen (Flasche oder so, oder es ist irgendwo ein Klo in der Nähe), wobei du in der Praxis ja auch einfach wohin gehen kannst wo es niemand mitbekommt der dich anklagen könnte, am Ende ist es ja nicht so schlimm, die Tiere pinkeln ja auch in den Wald.
Es gibt nicht so wirklich einen Unterschied, das ist klar, aber laut Gesetz halt schon weil man dann ja unter dem freien Himmel schläft und das nicht ausdrücklich verboten ist
nicht das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen
Das ist zum Beispiel ein Auszug aus dem Naturschutzgesetz von BW, da wird nur Zelten genannt, und die Definition von Zelten ist eben das Übernachten in einem Zelt (und Wohnmobil oder Wohnwagen ist auch verboten weil das ja motorisierte Fahrzeuge/Anhänger sind)
Falls du das meinst:
Dabei darfst du auch ein Tarp (Schutzplane), einen Biwaksack oder eine Hängematte benutzen.
Das ist eine Definition/Auslegung von den Leuten von "ausgebuext".
Ein Gesetz nennen die auch nicht...
Ja ich habe dir aber grade das Gesetz zitiert in dem anderen Kommentar, da ist das nicht verboten, also darf man es
Das ist das Gesetz in Baden Würtemberg, hier gehts um Bayern. Nun muss der Richter nur noch den Unterschied zwischen Zelt und einem als A-Frame aufgestellten Tarp kennen.
Ja das ist mir klar, deswegen hab ich ja auch dazu geschrieben, dass das als Beispiel das von BW ist, weil ich das von Bayern nicht gefunden hab.
Na ja, wenn der Richter das nicht weiß dann erklärt man das halt.
Außerdem müsste man da ja erstmal von jemandem angeklagt werden, das ist jetzt ja auch nicht so wahrscheinlich
Außerdem müsste man da ja erstmal von jemandem angeklagt werden, das ist jetzt ja auch nicht so wahrscheinlich
Und genau darauf bauen die ganzen Youtuber und Hobby-Biwakierer. Das bringt aber gar nix, wenn man an genau den Förster gerät, der die Schnauze voll von Sheltern und Müll im Wald, grad ne Scheidung hinter sich und ohnehin Stress mit jedem hat.
Ja theoretisch kann es natürlich sein aber wenn man sich auch respektvoll verhält (keinen Müll irgendwo hinschmeißen und keinen Lärm machen und so) dann minimiert man das Risiko ja schonmal und die würden einen vor der Anzeige schonmal zur Rede stellen wollen (sonst wissen sie ja auch gar nicht, wer das ist) und wenn man dann erklärt, dass es legal ist lassen die das mit der Anzeige vielleicht auch einfach, weil die ja sonst die Kosten haben für den Prozess
und wenn man dann erklärt, dass es legal ist lassen die das mit der Anzeige vielleicht auch einfach, weil die ja sonst die Kosten haben für den Prozess
Oh nein, das ist genau der falsche Ansatz, einem angepissten(ggf. mit Rechtschutzversicherung) noch mit "aber ich darf das trotzdem" zu kommen lässt das ganze eskalieren. Mehr als erklären, dass man sich rücksichtsvoll verhalten hat da man selbst Naturfreund ist und auch gleich wieder weg wäre muss reichen. Wenn dann noch Dampf beim Gegenüber da ist, hilft auch kein Paragraphenreiten.
ist Wildcampen zwar illegal, aber biwakieren fällt nicht unter wildcampen
Wo genau soll da der Unterschied sein, wenn Du inhaltlich das selbe machst?
Ist Diebstahl auch plötzlich erlaubt, wenn Du faktisch das selbe machst, es aber "aus dem Laden wegfinden" nennst?
Zeige mir eine Quelle mit Gerichtsurteil dazu die Deine Behauptung belegt. Und nein, "Wortklaubereien" auf Seiten von Outdoor-Enthusiasten die das gerne so hätten und deshalb versuchen sich da etwas zusammenzureimen zählen nicht…
Das es nicht wirklich einen Unterschied macht ist klar, aber im Gesetz macht es nunmal einen. Urteil finde ich nicht (könnte vielleicht auch daran liegen, dass niemand so hobbylos ist, jemanden für sowas anzuklagen).
Aber das ist ein Auszug aus dem Naturschutzgesetz von BW:
nicht das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen
Da wird nur Zelten genannt, und die Definition von Zelten ist eben das Übernachten in einem Zelt
Und Wohnmobil oder Wohnwagen ist auch verboten weil das ja motorisierte Fahrzeuge/Anhänger sind
Das es nicht wirklich einen Unterschied macht ist klar, aber im Gesetz macht es nunmal einen.
Wo genau?
Wo steht da irgendetwas Sinngemäßes, das zwischen "biwakieren" und "wild zelten" bzw. "wild campen" unterscheidet und das von einander abgrenzt?
Aber das ist ein Auszug aus dem Naturschutzgesetz von BW:
«nicht das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen»
Erstens: BW, Nicht Bauyern (um das es hier in der Frage geht).
Zweitens: Wo steht hier, wie genau man "zeltet"? Es ist die Tätigkeit gemeint, egal mit welchen konkreten Mitteln Du sie durchführst. Da steht nicht "der Gegenstand Zelt ist verboten" sondern da steht "die Tätigkeit zelten ist verboten". Glaubst Du, dass der Staat da jetzt im Paragraphen einzeln aufzählt wie genau man all das machen kann, was er unter "zelten" als Tätigkeit zusammenfasst? – Nein.
Wenn Du sinngemäß das gleiche machst, dann ist es auch rechtlich das Gleiche. Egal, wie Du es selber nennst. Sonst wäre ja Diebstahl auch plötzlich erlaubt, wenn ich ers nur "wegfinden" nenne, weil im Gesetz ja nicht wörtlich steht, dass "Wegfinden von Dingen aus dem Supermartkt verboten ist".
Das habe ich hier in der Antwort schon einmal etwas detaillierter beschrieben:
https://www.gutefrage.net/frage/biwakieren-bei-hoher-waldbrandgefahr#answer-465245330
Der Unterschied ist, dass man die Definition von Dingen anschauen muss. Die Definition von Diebstahl ist, "einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegzunehmen". Die Definition von Zelten ist "ein Zelt aufschlagen und darin übernachten, wohnen" (Duden), also bezieht sich Zelten nur darauf, wenn man in einem Zelt schläft.
Und das es in der Frage um Bayern geht ist mir bewusst, deswegen hab ich ja auch geschrieben, dass das ein Beispiel ist
Wie das konkret in Bayern aussieht, kann ich dir nicht sagen. Aber hier ein paar ganz generelle Hinweise: https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-illegal-in-einem-wald-zu-uebernachten#answer-300546790
Du musst beachten, dass da keiner zu dem Zeitpunkt jagt, Waldarbeiten durchführen will, oder es sich um ein Schutzgebiet handelt.
Hab das mal beim Wald meines Schwiegervaters machen wollen. Ich hätte mich mit 4 Parteien abstimmen müssen, die da irgendwas mit dem Wald zu tun hatten.
Rechtlich wird hier gern diskutiert. Das Gesetz in Bayern ist da etwas ungenau definiert(ist ein Tarp ein Zelt? Ist ne Hängematte wildcampen?), weil bei der Festschreibung niemand an nen Bushcraft-Hype gedacht hat. Ich bin da eher bei dem WAS man tut, und nicht mit welchen Hilfsmitteln man das tut. Für mich ist geplantes übernachten wildcampen und damit in Bayern nicht erlaubt.
Nein.
Nur weil Du es anders nennst ("biwakieren" anstellen von "campen" oder "zelten") ist es keine inhaltlich andere Tätigkeit.
Diu schlägst ein Lager auf um dort geplant zu übernachten. Und das ist faktisch wildes campen und somit verboten.
könntest du den Unterschied bitte erläutern, was des erlaubt machen soll?