Darf ich im Internet Pferdeleckerlis verkaufen?

6 Antworten

Du musst ein kleingewerbe anmelden umd  alle Vorschriften des futtermittelrechts, der Kennzeichnungsverordnung, der Produktionsüberwachung, der Steuerbehörden erfüllen.

Das ist ein riesiger Aufwand der deine Produkte enorm verteuert!

Habe selbst produktüberwachung gemacht...

Laß es!

Sogar wenn Du sie verschenkst, haftest du für all diese Vorschriften.

Ausnahme:

Du baust selbst möhren oder topinambur an und gibt's die für Pferde ab. . Jedoch haftest du selbst dann noch für z.b. spritzmittelreste im Gemüse, selbst wenn die vom nachbarfeld rübergeweht sind...

Vergiß es!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Reiten-Haltung-Zucht-Ausbildung n.LTJ u.ä.

Hallo,

alle Dinge, die man herstellt um sie zu verkaufen und damit Geld zu verdienen, unterliegen der Steuerpflicht - du musst also mindestens ein Kleingewerbe anmelden - das ist nicht sonderlich aufwändig.

ABER: Auch Futtermittel unterliegen bestimmten gesetzlichen Regelungen

https://www.dvtiernahrung.de/aktuell/positionen/qualitaetssicherung-bei-futtermitteln/rechtliche-basisanforderungen.html

Kommt drauf an wie viel du damit verdienst. Ab einem Gewissen Betrag wird sich das Finanzamt dafür interessieren.

Ohne Gewerbe darfst du im Deutschland nur Trödelmarkt Sachen verkaufen ohne Gewinnabsichten. 

Kommt auf die Menge und Art an.

Hast du welche gekauft, brauchst sie aber nicht mehr, kannst du sie auf (online)-Flohmärkten weiterverkaufen.

Willst du Neuware (eigene Herstellung oder eines bestimmten Herstellers) verkaufen, musst du u.U. ein Kleingewerbe anmelden:
https://www.gruenderlexikon.de/lexikon/kleingewerbe/

Bei selbstgemachten Leckerlis haftest du u.U., wenn ein Pferde irgendwelche Inhaltsstoffe darin nicht verträgt.