Darf ich gewisse Namen in meiner Geschichte erwähnen?
Guten Morgen zusammen,
darf ich eigentlich, vermutlich mal Markengeschützte Namen, in einer Geschichte erwähnen?
Es geht um den Namen: Lara Croft (Tomb Raider, Square Enix) und Merida (Disney). Habe beide Namen lediglich jeweils ein Mal erwähnt um meine Tochter zu beschreiben.
Hier ein Abschnitt meiner Geschichte:
Lara war ein abenteuerlustiges Mädchen mit leuchtenden Locken wie Merida aus "Merida - Legende der Highlands". Aber sie zeichnete sich auch durch ihren außergewöhnlichen Mut und ihre Entschlossenheit aus. Ihr größter Traum war es, eine Entdeckerin zu werden, genau wie Lara Croft.
(Ich glaube, dass dies nicht erlaub ist, habe aber im Netz dbezgl.. nichts gefunden)
Habe erneut eine Kindergeschichte geschrieben und möchte diese wie bei meinem Anderen Geschichte drucken und bei Bedarf auch verkaufen. Hat beim Ersten Buch super geklappt. Reich wurde ich nicht, aber ich fand es schön, dass meine Geschichte viele Kinder glücklich gemacht hat.
Meine Tochter heißt Lara und somit wollte ich ihr diese Geschichte widmen. Und ja, sie sieht bis auf die Haarfarbe wie Merida aus ^^
Euer Sonic
8 Antworten
Bezüglich des Markenrechts müsste man erst einmal prüfen, für welche Schutzklassen dieses besteht. Bei Lara Croft schließt dies bspw. auch die Schutzklasse 16 (Bücher) mit ein.
Das heißt aber noch nicht, dass du die Bezeichnung überhaupt nicht verwenden darfst. Sofern die Verwendung in einem redaktionellen Werk, wie eben einem Buch, stattfindet und durch die Erwähnung kein Einfluss auf das Ranking in Datenbanken oder sonst auf die Verkaufszahl genommen werden soll, liegt auch keine Markenrechtsverletzung vor (vgl. BGH Urt. v. 04.02.2010, Az. I ZR 51/08). Insofern besteht bei der von dir beabsichtigten Verwendung, wie aus dem Zitat erkennbar, auch so kein Risiko, solange du die Personen lediglich erwähnst und sie weder Bestandteil der Geschichte sind noch so oft erwähnt werden, dass hierdurch Suchergebnisse im WWW beeinflusst werden könnten.
P. S. Wenn du das Ganze selbst verlegst und keinen Lektor hast nur noch einmal ein kurzer Hinweis: Ein Gedanken- / Trennstrich ist typografisch ein anderes Symbol als ein Bindestrich :)
LG
Das kann Ärger geben, wenn die Namen urheberrechtlich geschützt sind.
Vornamen kannst Du nach Belieben verwenden.
Hallo Sonic1976!
Das Ziehen eines Vergleichs wie in deinen Beispielen zu Figuren aus anderen Werken unter Nennung deren Namen ist aus meiner Sicht keine Verletzung des Urheberrechts oder des Markenrechts.
LG
gufrastella
wenn das markengeschützte Namen sind, mit denen quasi schon eine Vermarktung betrieben wird, und du die gewerblich nutzt... dürftest du die wohl eher nicht verwenden. dann müsstest du wohl bei dem jeweiligen Inhaber der Marke nachfragen.
Also du darfst
Namen wie LARA oder MERIDA frei verwenden auch in Geschichten und Bücher die du kommerziell verwertest.
Aber du darfst nicht
Bezüge zu den Filmen oder Spielen herstellen weil die fiktiven Personen in diesen Werken natürlich den Urheberrecht unterliegen. Wenn du also in deinem Buch eine Person Lara Croft verwendest und die ist auch noch einne Abenteurerein dann dürfte das eine Verletzung des Urheberrechtes darstellen.
Wenn du z.B. hingegen eine Person Lara Abercromby verwendest die ein junges Mädchen ist und bei einner Schnitzeljadt teilnimmt oder gerne reitet dann sollte das unproblematisch sein.
Lara Croft hingegen komplett als Namen zu übernehmen dürfte hingegen unproblematisch sein.
Merida als Name selbst ist auch unproblematisch (Es gibt ja auch eine Stadt Mérida in Spanien) nur der Zusammenhang als Häuptlingstocher einer schottischen Sippe dürfte wegen dem Bezug zum Film problematisch werden.