Darf ich folgendes fahren?

3 Antworten

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Wenn du den A1 auch irgendwann mal tatsächlich gemacht hast, dann "Ja".

Hast du den mit der 3er Umschreibung bekommen, dann verbieten das die dahinter stehenden Schlüsselzahlen. Die erlauben nur Trikes und noch mit Anhänger.


TransalpTom  22.06.2023, 22:26

Das kommt darauf an, wann die Klasse 3 erworben wurde.

Vor dem 01.04.1980 erworben berechtigte die Klasse 3 zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm.

Wenn der neue Führerschein A1 auch einer Klasse 3, die vor dem 01.04.1980 erworben wurde resultiert ist er unbeschränkt, wurde die Klasse 3 danach erworben, ist die Klasse A1 auf Leichtkrafträder beschränlt, die 3 Räder haben, wobei ein Leichtkraftrad mit Beiwagen KEIN 3-rädriges LKrad ist.

Aus der Umschreibung der Klasse 3 bekäme er aber auch entsprechend A2 und A mit den selben Beschränlungen.

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ja darfst du.

hast ja A1- da darfst du bis 125 kubik und bis maximal 11kw/15ps

so einfach

Mit der Fahrerlaubnisklasse "A1" darfst du auch Leichtkraftroller fahren.