Darf ich einfach auf die Straße gesetzt werden?

7 Antworten

Hat Deine Mutter ein alleiniges ( verbrieftes - notariell beurkundetes ) Wohnrecht?

Wenn nicht, kann sie Dich auch nicht vor die Tür setzen.

Warum hast Du Dir , nachdem Du eine inhaltlich sehr ähnliche Frage bereits Mitte September gestellt hast, nicht längst einen aktualisierten ( nach dem väterlichen Tod bereinigten ) Grundbuchauszug besorgt? Bist Du überhaupt sicher, dass das Grundbuch damals bereinigt wurde?

Als Miteigentümerin hast Du ein uneingeschränktes Zutrittsrecht.

Dazu gehören zwangsläufig auch die Schlüssel zum Haus und zur Wohnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

miqona  08.10.2021, 09:46

Wo weisst du was von Miteigentümer.?

Lach da kann auch nur was vom Uberfahrts Recht was IM Grundbuch stehen

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Das ist mit diesen Informationen pauschal schwer zu sagen.
Den Grundbucheintrag außenvorgelassen gilt:
Solange du unter 18 bist, ist das eher schwer. Dannach kann sie dich rauswerfen. Es ist jedoch - abhängig davon, wie alt du bist, ob du in einer Ausbildung/einem Studium bist oder eine solche Berufsausbildung abgeschlossen hast - möglich, dass sie dir dann weiterhin Unterhalt zahlen muss (dein Vater im allgemeinen auch).

Beim Grundbuch wäre die Frage was da drin steht. Stehst du als (Mit-)Eigentümer drin, hat deine Mutter aber beispielsweise ein Wohnrecht oder gar ein Nießbrauchrecht, kannst du dein Recht nur ausüben, wenn sie ihres nicht ausübt.


miqona  08.10.2021, 09:44

Richtig,, jedoch wäre da seitenweise dies abzuklären

Wäre EIN Anwalt die nächste Stelle...

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Wenn du nur als Eigentümer/in im Grundbuchceingetragen bist, hast du nicht automatisch das Wohnrecht.

So etwas wäre auch extrem schlecht für alle Mieter.


Vampire321  08.10.2021, 10:06

aber die Mutter müsste bei alleiniger Nutzung dem Nicht in der Wohnung lebenden Kind als Miteigentümer Miete zahlen

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Ohne nähere Angaben sinnlos. Wie alt bist du.?

Wer zahlt für das Haus? Welcher Wortlaut steht im Grundbuch?

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