Darf ich einen Schacht- bzw Gullideckel öffnen?

6 Antworten

Irgendwem gehört das Teil.

Der hat da Hausrecht.

Darf ich fragen wo sich das befindet? LG Marco gerne auch per PN :)

Da der Bunker entweder der Gemeinde oder einer Privatperson gehört, würde dies gemäß §123 StGB Hausfriedensbruch darstellen.

mit erlaubnis wird das kein problem sein, einfach so ohne einwilligung des eigentümers ist dies nicht gestattet

Ohne Erlaubnis darfst du da natürlich nicht rein!