Darf ich eine Person angreifen die unaufhörlich eine dritte beleidigt?

10 Antworten

Laut Gesetz gilt das aber auch nur in akuten Bedrohungen. Sprich, wenn keine Zeit ist Hilfe zu suchen bzw die Polizei zu rufen.

Dazu darf einer Attacke keine "unverhältnismäßig größere verteidigende Aktion" folgen. D.h. du darfst zum Beispiel dem Pausenhofbully nicht ins Gesicht schießen, weil er dir einen Klaps gegeben hat.

Beleidigungen sind allerdings strafbar und können zur Anzeige gebracht werden. Da könnte es helfen dich als Zeuge zu haben. Daraus folgen in der Regel Geldstrafen bis hin zu einstweiligen Verfügungen, deren Verstoß sogar mit Gefängnisstrafe belegt werden kann. Je nach Schwere.


VirageXO  13.01.2022, 07:59
Laut Gesetz gilt das aber auch nur in akuten Bedrohungen. Sprich, wenn keine Zeit ist Hilfe zu suchen bzw die Polizei zu rufen.

Da der Angriff auf das Rechtsgut aber gerade im Gange ist, ist das der Fall.

Dazu darf einer Attacke keine "unverhältnismäßig größere verteidigende Aktion" folgen.

Verhältnismäßigkeit ist irrelevant; [...]

D.h. du darfst zum Beispiel dem Pausenhofbully nicht ins Gesicht schießen, weil er dir einen Klaps gegeben hat.

[...] was du hier meinst ist die Erforderlichkeit und die Gegenwärtigkeit.

  1. Bei einem einmaligen Klaps könnte es schon an der Gegenwärtigkeit scheitern, wenn nicht noch weitere Schläge drohen.
  2. Es gäbe mildere, aber gleich effektive Mittel, um den Angriff zu beenden.
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Unter Umständen wäre das durch §32 StGB Notwehr gedeckt. Das wird aber hinterher ein Gericht entscheiden.

Nach dem Grundgesetz darf man sich und andere beim Angriff einer Person verteidigen.

Das GG führt hierzu nicht aus; aber im StGB steht‘s.

Anscheinend, so hat es mir ein Bekannter erzählt, zählt die Verletzung der Ehre einer Person dazu.

Zutreffend.

Das impliziert dass ich eine Person so lange verprügeln darf bis sie aufhört meinen Freund zu beleidigen, richtig?

Du darfst grundsätzlich alles tun, was erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut sofort und ohne jegliche Risiken zu beenden.

Einzelheiten je nach Einzelfall.


checkdass  13.01.2022, 14:19

nicht alles! Sondern das erforderliche! Beleidigungen mit purer Gewalt beantworten würde den Rahmen der Erforderlichkeit überschreiten, sodass wir wieder im Strafgesetz landen §33 StGB

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VirageXO  13.01.2022, 14:21
@checkdass
nicht alles! Sondern das erforderliche! 

Leute. Lest doch mal bitte:

[...] alles tun, was erforderlich ist, [...]

Soviel dazu. Dann:

Beleidigungen mit purer Gewalt beantworten würde den Rahmen der Erforderlichkeit überschreiten,

Blödsinnige Aussage, weil sich die Erforderlichkeit nach dem Einzelfall bestimmt.

sodass wir wieder im Strafgesetz landen

Sind wir schon die ganze Zeit.

§33 StGB

Was hat denn jetzt der damit zutun?

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Nein. Je nach Art der Beleidigung ist eine Backpfeife wahrscheinlich noch gerechtfertigt. Alles darüber wäre sinnlose Körperverletzung und setzt einen auf die gleiche Deppenstufe wie die Person die beleidigt.


Rarrocks02 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 23:26

Ja das sowiso. Ging mir aber nur um das rein Rechtliche

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MintOS  12.01.2022, 23:26
@Rarrocks02

Auf gutefrage nach Recht zu fragen ist nie eine gute Idee xD

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Nach dem BGB und dem StGB, lass das GG da raus.

Und körperliche Angriffe zur Verteidigung der Ehre sind immer ganz dünnes Eis. Es gab zwar schon Präzedenzfälle wo man damit durchkam, aber das waren immer spezielle Umstände.