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Laut Gesetz gilt das aber auch nur in akuten Bedrohungen. Sprich, wenn keine Zeit ist Hilfe zu suchen bzw die Polizei zu rufen.
Dazu darf einer Attacke keine "unverhältnismäßig größere verteidigende Aktion" folgen. D.h. du darfst zum Beispiel dem Pausenhofbully nicht ins Gesicht schießen, weil er dir einen Klaps gegeben hat.
Beleidigungen sind allerdings strafbar und können zur Anzeige gebracht werden. Da könnte es helfen dich als Zeuge zu haben. Daraus folgen in der Regel Geldstrafen bis hin zu einstweiligen Verfügungen, deren Verstoß sogar mit Gefängnisstrafe belegt werden kann. Je nach Schwere.