Darf ich ein (unbezahltes) Praktikum im Kindergarten, trotz meiner Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement in meinem Urlaub machen?
Hallo ihr Lieben,
ich möchte nach meiner Ausbildung ein Jahr als Au-Pair-Mädchen in England arbeiten. (Also Sommer 2018) Ich bräuchte dazu 2 Referenzen, die NICHT von Privatpersonen sind - sprich: von z.B. einem Kindergarten oder einem Hort oder sowas.
Wegen meiner Arbeitszeiten geht dass nicht so easy und würde deshalb gerne ein unbezahltes Praktikum im Kindergarten während meines Urlaubes machen!
Geht das? Muss ich meinen Arbeitgeber um "Erlaubnis" fragen?
Danke für eure Antworten.
5 Antworten
Ja musst Du. Und zwar aus versicherungstechnischen (Sozialversicherung ? Unfallversicherung?)
Der Arbeitsgeber müsste Dich für den Zeitraum des Praktikums abmelden - die Praktikantenfirma Dich anmelden und nach dem Praktikum andersherum.
Ein sehr komplizierte Sache.
Spreche mit Deinem Vorgesetzten.
Du machst das Praktikum ja nicht, um der Firma zu schaden (gleiche Branche, Arbeitsplatzwechsel) sondern ist zukunftsweisend und steht außer Konkurrenz zu Deiner jetzigen Tätigkeit.
Wenn du es als Praktikum deklarierst, könnte es schwierig werden. Wenn du es als ehrenamtliche Tätigkeit bezeichnest ist es für deinen Arbeitgeber einfacher.
Aber sicher ist sicher. Spiele mit offenen Karten und setze deinen Ausbilder/Arbeitgeber in Kenntnis. Ich denke dein Arbeitgeber wird dir da keine Steine in den Weg stellen.
Denke schon, dass du deinen Arbeitgeber fragen musst ob er das erlaubt.
Außerdem solltest du deinen Urlaub dazu benutzen, damit du danach wieder deine Arbeitsleistung einbringen kannst,
Zudem kommt noch das Problem hinzu was wäre, wenn dir während dem Praktikum was passieren würde und du bei deinem Arbeitsplatz ausfallen würdest?
Habt ihr einen Betriebsrat, kannst du dich auch schlau machen.
Muss ich meinen Arbeitgeber um "Erlaubnis" fragen?
ich würde es tun, bin kein arbeitsrechtler.. ist die frage der versicherung geklärt?
Hmm. Gute Frage, ich werde mit meinem Chef reden. Danke!
Nein, darfst Du nicht. Der Urlaub ist per Bundesurlaubsgesetz zur ERHOLUNG gedacht und nicht für "Zweitjobs".
Aber das Praktikum wäre ja unbezahlt, von dem her, ist es ja so gesehen keine Arbeit oder ein zweitjob.
§8 Bundesurlaubsgesetz:
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Ich will nicht klugscheißen, aber ist man nicht erwerbstätig, wenn man Geld dafür bekommt. Ich meine, es so gelesen zu haben.
@saritostasie
Kapierst du den Sinn nicht, während deinem Urlaub als Azubi nicht zu arbeiten?
Auch wenn du kostenlos arbeitst, aber du setzt deine Arbeitskraft im Praktikum ein oder sitzt du dort nur herum?
Jetzt muss ich blöd fragen, aber was meinst du mit Versicherung geklärt? o.O