Darf ich die Innentür frei wechseln Mietswohnung?

5 Antworten

Du kannst eine Tür deiner Wahl kaufen und einbauen.

Bei Mietende wirst Du aber eine Tür mit Glaseinsatz zurück geben müssen. Außer der Vermieter ist mit der Tür ohne einverstanden.

Du musst am Ende der Mietzeit die Wohnung so zurückgeben, wie Du sie übernommen hast (sieht man mal pauschal von Schönheitsreparaturen ab).

Du musst also wieder eine Tür mit Lichtausschnitt einsetzen. Versuche aber weiter den Vermieter zu erreichen und mache auch eine Meldung an deine Privathaftpflichtversicherung. Die sollten ja für en Schaden aufkommen.

Wenn es der Vermieter nicht merkt. Denn eine Wohnung ist immer im Urzustand zu verlassen.

Nein, du darfst nicht einfach etwas anderes einsetzen.

Da solltest du dich unbedingt mit dem VM in Verbindung setzen