Darf ich die Fahrschule abbrechen, wenn ich nicht mal den Ausbildungsvertrag unterschrieben habe?
Und soll ich die Rechnung (Unterrichtsmaterial+Grundgebühr) bezahlen, wenn ich noch keinen Fahrschulunterricht beansprucht habe?
3 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Ausbildung, Politik, Ausbildung und Studium
Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Schriftlich ist nur die Beweislage klarer.
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Wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, bist du logischerweise noch an nichts gebunden. Um am Unterricht teilnehmen zu dürfen, musst du aber erst die Grundgebühr zahlen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, brauchst du noch nichts zu bezahlen.