Messer beim Angeln trotz Waffen und Munitions verbot?
Ich habe ein Waffen und Munitions Verbot vom Gericht erteilt bekommen habe aber einen angelschein,die Frage ist da ich ein Messer bei mir führen muss um zu angeln da sich dies um ein Jagdschein handelt stellt sich mir die Frage darf ich zur Ausübung ein Messer bei mir führen, da ich zur Ausübung meiner Arbeitstätigkeit eh ein Cuttermesser als Maler bei mir führen muss es überhaupt erlaubt ist ein Messer bei mir zu führen?
7 Antworten
Beim Angeln zumindest braucht man nicht zwingend ein Messer. Es gibt auch Fischtöter mit einem Dorn...das würde ich nicht als Messer sehen zumindest.
Nicht alle Messer sind als Waffen eingestuft.
Darfst du, sofern die Klinge nur einseitig scharf ist und sie nicht länger als 12 cm ist.
Die deutsche Rechtsprechung ordnet Tantos den Waffen zu. Der Gesetzgeber hat das deutsche Waffenrecht absichtlich recht schwammig formuliert, um im Zweifelsfall viel Entscheidungsraum zu schaffen.
Die Tanto Messer sind Stoßwaffen und werden daher als Waffe im juristischen Sinn klassifiziert. Hieb- und Stoßwaffen sind dazu geeignet, die Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen, sie gelten als Gefahr für Leib und Leben. Daher werden alle „normalen Taschenmesser“, so der Wortlaut des Gesetzgebers, die den Charakter einer Waffe aufweisen, zumindest als problematische Waffen eingestuft.
Der Besitz eines Tanto Messers ist erlaubt, beim Führen des Tantomessers können aufgrund des Designs bei einer Überprüfung Waffeneigenschaften hineininterpretiert werden.
Das demnach unerlaubte Führen (auch nicht zur Selbstverteidigung) kann dann als gesetzeswidrig (§ 42a Abs. 2 WaffG) angesehen werden und mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro einhergehen.
Allerdings erlaubt das Waffengesetz einen „sozialadäquaten Gebrauch“ dieser Messer. Beispielhaft sind Brauchtumspflege, Sport, Berufsausübung und alle weiteren allgemein anerkannten Verwendungszwecke, welche der überprüfenden Behörde deutlich gemacht werden können.
Was hat ein Angelschein denn mit einem Jagdschein zu tun? Wenn du ein Waffen und Munitions Verbot vom Gericht erteilt bekommen hast dann wirst du auch keinen Jagdschein mehr besitzen denn dieser wäre dir entzogen worden.
Fraglich wenn das Gericht niemals angesprochen hat das dies der Fall wäre fraglich ist wie die weitere Ausübung der Tatsache daß dies nie angesprochen wären in Falle das Waffen und Munitions verbot in Bezug des tragen von Messern in Bezug auf angeln ist ? Keine Ahnung
Du darfst dann wohl keinen Umgang mit Waffen haben!
Was hat das mit einem Messer zum fischen zu tun?
Der Unterschied zwischen Schneidwerkzeug und Waffe ist dir bekannt? - ich fürchte "Nein"..
Und was soll der Blödsinn mit "Fischereischein ist ein Jagdschein"??
Ne, da kenne ich auch einen, der das schriftlich hat, dass er sogar mit erlaubnisfreien Waffen keinen Umgang haben darf..
Und was hat ein Angelschein mit einem Jagdschein zu tun? Und er möchte nun ein Tantomesser haben zum angeln.
Das mit dem Jagdschein/Angels hein hab ich ihn auch gefragt - Tantoklinge allein ist noch keine Waffe, gibt auch Klappmesser mit Tantoklinge..
Die deutsche Rechtsprechung ordnet Tantos den Waffen zu. Der Gesetzgeber hat das deutsche Waffenrecht absichtlich recht schwammig formuliert, um im Zweifelsfall viel Entscheidungsraum zu schaffen.
Die Tanto Messer sind Stoßwaffen und werden daher als Waffe im juristischen Sinn klassifiziert. Hieb- und Stoßwaffen sind dazu geeignet, die Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen, sie gelten als Gefahr für Leib und Leben. Daher werden alle „normalen Taschenmesser“, so der Wortlaut des Gesetzgebers, die den Charakter einer Waffe aufweisen, zumindest als problematische Waffen eingestuft.
Der Besitz eines Tanto Messers ist erlaubt, beim Führen des Tantomessers können aufgrund des Designs bei einer Überprüfung Waffeneigenschaften hineininterpretiert werden.
Das demnach unerlaubte Führen (auch nicht zur Selbstverteidigung) kann dann als gesetzeswidrig (§ 42a Abs. 2 WaffG) angesehen werden und mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro einhergehen.
Allerdings erlaubt das Waffengesetz einen „sozialadäquaten Gebrauch“ dieser Messer. Beispielhaft sind Brauchtumspflege, Sport, Berufsausübung und alle weiteren allgemein anerkannten Verwendungszwecke, welche der überprüfenden Behörde deutlich gemacht werden können.
Seite 13 Rechts sehen wir was?
Und was steht darunter?
Deshalb mein Hinweis, dass eine Tantoklinge allein keine Waffe ist .
Beispiel wegen der Klingenform allein:
Vorletzter Satz
"Iste nix Waffe, trotze der Klinge, kapische?"
Warum nicht, dafür brauchst du ja kein Messer das als Waffe eingestuft ist.
Also darf ich trotzalldem ein Messer zur Ausübung der Tätigkeit als Angler bei mir führen,zur Tätigkeit als Angler auch wenn dies allgemein ein Messer über 13 cm festehen beträgt?
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
DU ! darfst zusätzlich keine Waffe besitzen.
Dürfte ich dann ein Messer bei mir führen Mal vom Festehenden tanto Messerausgesehen?