Messer beim Angeln trotz Waffen und Munitions verbot?

7 Antworten

Beim Angeln zumindest braucht man nicht zwingend ein Messer. Es gibt auch Fischtöter mit einem Dorn...das würde ich nicht als Messer sehen zumindest.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit 1997 Angler

Nicht alle Messer sind als Waffen eingestuft.


Torsky 
Beitragsersteller
 19.09.2021, 22:04

Dürfte ich dann ein Messer bei mir führen Mal vom Festehenden tanto Messerausgesehen?

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NewMemer69  19.09.2021, 22:10
@Torsky

Darfst du, sofern die Klinge nur einseitig scharf ist und sie nicht länger als 12 cm ist.

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Zanderfreund  19.09.2021, 22:23
@Torsky Als Angler solltest du das wissen wie das mit Messern gehandhabt wird,und so ein Tanto ist auch kein Anglermesser nicht da es unbrauchbar ist wegen der Klingenform.Tanto Messer Verboten? Eine rechtliche Bewertung

Die deutsche Rechtsprechung ordnet Tantos den Waffen zu. Der Gesetzgeber hat das deutsche Waffenrecht absichtlich recht schwammig formuliert, um im Zweifelsfall viel Entscheidungsraum zu schaffen.

Die Tanto Messer sind Stoßwaffen und werden daher als Waffe im juristischen Sinn klassifiziert. Hieb- und Stoßwaffen sind dazu geeignet, die Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen, sie gelten als Gefahr für Leib und Leben. Daher werden alle „normalen Taschenmesser“, so der Wortlaut des Gesetzgebers, die den Charakter einer Waffe aufweisen, zumindest als problematische Waffen eingestuft.

Der Besitz eines Tanto Messers ist erlaubt, beim Führen des Tantomessers können aufgrund des Designs bei einer Überprüfung Waffeneigenschaften hineininterpretiert werden.

Das demnach unerlaubte Führen (auch nicht zur Selbstverteidigung) kann dann als gesetzeswidrig (§ 42a Abs. 2 WaffG) angesehen werden und mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro einhergehen.

Allerdings erlaubt das Waffengesetz einen „sozialadäquaten Gebrauch“ dieser Messer. Beispielhaft sind Brauchtumspflege, Sport, Berufsausübung und alle weiteren allgemein anerkannten Verwendungszwecke, welche der überprüfenden Behörde deutlich gemacht werden können.

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Was hat ein Angelschein denn mit einem Jagdschein zu tun? Wenn du ein Waffen und Munitions Verbot vom Gericht erteilt bekommen hast dann wirst du auch keinen Jagdschein mehr besitzen denn dieser wäre dir entzogen worden.

Woher ich das weiß:Hobby – Mit den Jahren lernt man viel dazu.

Torsky 
Beitragsersteller
 19.09.2021, 22:09

Fraglich wenn das Gericht niemals angesprochen hat das dies der Fall wäre fraglich ist wie die weitere Ausübung der Tatsache daß dies nie angesprochen wären in Falle das Waffen und Munitions verbot in Bezug des tragen von Messern in Bezug auf angeln ist ? Keine Ahnung

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Du darfst dann wohl keinen Umgang mit Waffen haben!

Was hat das mit einem Messer zum fischen zu tun?

Der Unterschied zwischen Schneidwerkzeug und Waffe ist dir bekannt? - ich fürchte "Nein"..

Und was soll der Blödsinn mit "Fischereischein ist ein Jagdschein"??


Zanderfreund  20.09.2021, 13:30

Für mich ist das eine Trollfrage und nicht mehr.

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Leestiger  20.09.2021, 16:40
@Zanderfreund

Ne, da kenne ich auch einen, der das schriftlich hat, dass er sogar mit erlaubnisfreien Waffen keinen Umgang haben darf..

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Zanderfreund  20.09.2021, 16:52
@Leestiger

Und was hat ein Angelschein mit einem Jagdschein zu tun? Und er möchte nun ein Tantomesser haben zum angeln.

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Leestiger  20.09.2021, 16:56
@Zanderfreund

Das mit dem Jagdschein/Angels hein hab ich ihn auch gefragt - Tantoklinge allein ist noch keine Waffe, gibt auch Klappmesser mit Tantoklinge..

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Zanderfreund  20.09.2021, 16:58
@Leestiger

Die deutsche Rechtsprechung ordnet Tantos den Waffen zu. Der Gesetzgeber hat das deutsche Waffenrecht absichtlich recht schwammig formuliert, um im Zweifelsfall viel Entscheidungsraum zu schaffen.

Die Tanto Messer sind Stoßwaffen und werden daher als Waffe im juristischen Sinn klassifiziert. Hieb- und Stoßwaffen sind dazu geeignet, die Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen, sie gelten als Gefahr für Leib und Leben. Daher werden alle „normalen Taschenmesser“, so der Wortlaut des Gesetzgebers, die den Charakter einer Waffe aufweisen, zumindest als problematische Waffen eingestuft.

Der Besitz eines Tanto Messers ist erlaubt, beim Führen des Tantomessers können aufgrund des Designs bei einer Überprüfung Waffeneigenschaften hineininterpretiert werden.

Das demnach unerlaubte Führen (auch nicht zur Selbstverteidigung) kann dann als gesetzeswidrig (§ 42a Abs. 2 WaffG) angesehen werden und mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro einhergehen.

Allerdings erlaubt das Waffengesetz einen „sozialadäquaten Gebrauch“ dieser Messer. Beispielhaft sind Brauchtumspflege, Sport, Berufsausübung und alle weiteren allgemein anerkannten Verwendungszwecke, welche der überprüfenden Behörde deutlich gemacht werden können.

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Warum nicht, dafür brauchst du ja kein Messer das als Waffe eingestuft ist.

https://dejure.org/gesetze/WaffG/41.html


Torsky 
Beitragsersteller
 19.09.2021, 22:07

Also darf ich trotzalldem ein Messer zur Ausübung der Tätigkeit als Angler bei mir führen,zur Tätigkeit als Angler auch wenn dies allgemein ein Messer über 13 cm festehen beträgt?

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ES1956  19.09.2021, 23:21
@Torsky

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

DU ! darfst zusätzlich keine Waffe besitzen.

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cg1967  20.09.2021, 00:06
@ES1956
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser,

Das absolute Verbot für Faustmesser ist für Jäger und Kürschner nicht absolut. Die dürfen besitzen.

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