darf ich das machen?
Vor ein paar wochen wurde mir mein Fahrrad gestolen, heute habe ich es unabgeschlossen an einer strasse gesehen, darf ich das jetzt ohne weiteres wieder mitnehmen ?
Passt denn die Rahmennummer mit deiner Überein?
kenn das ned auswendig
hast du andere Merkmale wie ein ganz bestimmter tiefer Kratzer an einer ganz bestimmten Stelle?
hab ich hab mich brutal aufs maul gehumauen sieht man noch ( ich würds sehen )
4 Antworten
Wenn du es eindeutig (wie z.B. an einem ganz bestimmten Kratzer) erkennen kannst, dann würde ich es auch einfach mitnehmen.
Natürlich darfst du das, aber...
...du musst im Zweifelsfall den Nachweis darüber führen können, dass du der rechtmäßige Eigentümer des Rades bist.
Wenn du einen Nachweis über den Eigentum am Rad hast ja.
Ich hätte das direkt bei der Polizie gemeldet. Mit der Rahmennummer.
Bei Autos hat man den Fahrzeugschein in diesem ist der Halter und die Fahrgestellnummer eingetragen.
Mein Bruder hatte mal eine ähnliche sache. Im nachhinein, sah es aber nur gleich aus!
Aber ich würde es dennoch mitnehmen.
Hab grad gemerkt dass nur ich einen schlüssel für die Akkuhalterung habe. sollte nun geklärt sein 👏