Darf ich bei der Polizei anrufen, um zu einem davor abgesetzten Notruf ein "Update" zu erhalten?
Kontext:
Meine Ex-Freundin hat mir vorhin auf WhatsApp eine Art "Abschiedsnachricht" geschrieben, sie stehe auf einer (mir unbekannten) Brücke etc.. Und mich dann geblockt
Ich bin zu ihren Eltern gefahren und habe davor noch einen Notruf abgesetzt. Der Polizist hat mir mitgeteilt, man würde sich bei mir melden und ich soll erreichbar bleiben. Mittlerweile sind 3 Stunden vergangen, es kam jedoch noch kein Anruf.
Meine Frage ist nun, darf/sollte ich selbst bei der Polizei nachfragen? Ich mache mir logischerweise Sorgen um sie
Falls ja, sollte ich erneut die Notrufnummer wählen, oder bei meiner örtlichen Polizeistelle, oder beim Präsidium anrufen, dass ursprünglich den Notruf erhalten hat?
Außerdem, wenn der Polizist am Telefon meinte, ich soll erreichbar bleiben, kann das bedeuten, dass er mich rund um die Uhr, also auch heute Nacht, anruft?
7 Antworten
Nachfragen sind ja kein Notfall somit nichts für den Notruf sondern für die Zuständige Polizei Wache.
Nein nicht beim Notruf anrufen. Kannst bei der örtlichen Wache anrufen, aber ob die dir dann tatsächlich eine Auskunft erteilen, ist eine andere Frage.
Ruf mal bei den Eltern an, die wissen wohl eher was.
Am besten bei der Polizeistelle anrufen an der du den Notruf abgesetzt hast
Ich verstehe das Du Dir Sorgen machst. Aber die Notrufnummer ist nur für Notrufe da. Wenn Du Nachfragen hast solltest Du entweder warten bis Du zurückgerufen wirst oder direkt auf dem zuständigen Revier anrufen.
Es kann natürlich sein das Du auch nachts zurückgerufen wirst. Aber ich fürchte Du kannst wahrscheinlich eh nicht schlafen.
Ich hoffe alles wird gut.
du bekommst nur die Nachricht, die vom Amt getätigt werden; selbst anrufen, wird aus Datenschutzgründen nichts mitgeteilt.