Darf ich auf dem Feld und Führerschein fahren, wenn ich die Erlaubnis habe?
Unser Nachbar hat ein Feld und ein Stück Wald. Ich habe noch keinen Führerschein, aber ich darf ab und zu mal auf dem Feld fahren. Allerdings ist neben dem Feld auch direkt ein Weg, wo ab und zu mal Spaziergänger vorbeigehen. Ist das jetzt verboten oder kann ich jemand dafür anzeigen?
6 Antworten
Das Gelände muss so vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein, dass da nicht irgendwelchen Fremden versehentlich drauf gehen.
So, und eine normale Wiese ist eben öffentlich zugänglich. Kann jeder drauf laufen.
Du brauchst mindestens Flatterband oder ähnliches... irgendwas, das ein Fremder missachten oder überwinden muss, um auf dein Grundstück zu kommen.
Salue
Wenn das Areal der Öffentlichkeit zugänglich ist, darst Du da nicht fahren.
Das gilt übrigens auch für einen grossen Parkplatz auf Privatareal zu Beispiel bei einem Wohnblock. Hat es nur einen Besucherparkplatz, gilt das Areal als öffentlich zugänglich.
Tellensohn
Nein darfst du nicht. Das Gelände muss komplett abgeschlossen sein
"Allerdings ist neben dem Feld auch direkt ein Weg, wo ab und zu mal Spaziergänger vorbeigehen. Ist das jetzt verboten oder kann ich jemand dafür anzeigen?"
Nein. Das ist nicht verboten.
Spaziergänger dürfen Wirtschaftswege benutzen und dort entlanglaufen. Radfahren oder Moped ist dort verboten.
Das ist aber wieder was anderes. Für das Fahren ohne Führerschein gilt ziemlich sicher das Gesagte...
Willst du einen Zaun drumrum? Der hält einen Traktor nicht wirklich auf. Oder eine 30 cm dicke Betonmauer?
Abgesehen davon geht es wohl weniger um das Aufhalten des Fahrzeugs, als um das Fernhalten unwissender unbeteiligter Personen, denke ich.
Nein. Das ist nicht verboten.
Vorsicht: Es reicht nicht aus, dass das Grundstück im Privatbesitz ist!
Es muss auch hinreichend ausgeschlossen sein, dass irgendwelche Fremden einfach dieses Gelände betreten. Da streitet man sich darüber, ob ein explizites Verbotsschild ausreicht oder ob es ein Zaun o.ä. sein muss.
Eine normale Wiese ist grundsätzlich mal jedermann zugänglich, auch wenn dies in einigen Landesgesetzen saisonal eingeschränkt ist. Dementsprechend muss man damit rechnen, dass einem irgendwelche unbedarften Fremden vors Fahrzeug springen, dementsprechend ist das öffentlicher Verkehrsraum und die "Führerscheinfreiheit wegen Privatgrundstück" greift nicht.
Spaziergänger dürfen Wirtschaftswege benutzen und dort entlanglaufen. Radfahren oder Moped ist dort verboten.
In welchen Landesgesetzen ist das Befahren von Wirtschaftswegen mit dem Fahrrad verboten?
Private Wirtschaftswege. Keine öffentlichen, die quer durch das Dorfgebiet gehen und die Felder mehrerer Eigentümer erschließen.
Mein Flurstück hat einen mir gehörenden Weg. Beidseitig meine Felder. Den Weg darf ich nicht sperren, da alle Fußgänger dort sein dürfen.
Aber keine fremden Fahrzeuge.
So einen privaten Wirtschaftsweg habe ich persönlich noch nicht wissentlich gesehen.
Nur zum Verständnis: Wir reden über solche Wege, oder?
Ah, und wie informierst du dann Radfahrer und z.B. fremde Jäger, Forstwirte usw. darüber, dass dies ein privater Weg ist und sie keinen Zutritt haben, wenn du nicht absperren kannst?
Nein. So ein Weg nicht. Eine Nummer kleiner. Bei uns in der Gegend ist das gesamte Land des Bauern ursprünglich als Streifen vom Dorf nach außerhalb angelegt. Innen meist Dorfbach und Straße, dann Bauerngut, anschließend Wiesen, Felder und Wälder. Der Bauer hat vor 800 Jahren angefangen, einen Weg anzulegen, um seinen Besitz zu erschließen.
Feldweg = eher so https://pixabay.com/de/photos/feldweg-feld-weg-sommer-himmel-276934/
Gegen Radfahrer hilft nur hohes Gras, oder das Pferdemädel, die auch schon mal welche 1 km zurückschickt, obwohl sie nur noch 100 m hätten, aber die Mehrheit hat keine Ahnung.
Jäger und Forstwirte läßt man drauf fahren, weil erstere den Wildschaden verhüten wollen, und Nachbarn keinen anderen Weg zu ihrem Wald haben, da spricht man sich ab und man nimmt Rücksicht. Auch wissen sie um die Eigentumsverhältnisse und die Entstehungsgeschichte.
Früher hatte jedes Bauerngut so einen Weg, nur wurden viele in Sozialistischen Zeiten umgeackert oder sie sind mit Gras überwachsen, und wer keinen eigenen Landwirtschaftsbetrieb hat, da bleibt der ehemalige Weg eben Ackerland und das (dadurch größere) Feld läßt sich für den Pächter besser bewirtschaften.
Feldweg = eher so
Da würde ich als Radfahrer nicht im Traum drauf kommen, dass das ein privater Weg ist und mir das Befahren verboten ist. So ganz ohne Hinweisschild oder Absperrung, woher denn auch? Sieht für mich 1:1 aus wie ein gewöhnlicher, öffentlicher Feldweg, wie sie sich in manchen Regionen über zig Kilometer zwischen den Dörfern verbreiten.
Ich hatte kurz den Verdacht, du meintest eine Hofzufahrt, z.B. sowas. Da wäre der Fall klar.
oder das Pferdemädel, die auch schon mal welche 1 km zurückschickt
Nimm's mir nicht übel, das würde mich nichtbeeindrucken. Man begegnet leider immer mal wieder Leuten, die was gegen Radfahrer haben und sich wichtig machen wollen, indem sie sagen "du hast hier nichts zu suchen", obwohl sie erstens keinerlei Zuständigkeit/Hoheit besitzen und zweitens der Weg unzweifelhaft öffentlich ist, beispielsweise eine normale Landstaße (ich wurde mal von einem Autofahrer angehalten und beschimpft). Mit der Zeit gewöhnt man sich daran, denjenigen einfach blubbern zu lassen und weiterzufahren.
Woran würde ich im Fall deines "Pferdemädels" erkennen, dass es sich diesmal im Recht befindet?
Auch wissen sie um die Eigentumsverhältnisse und die Entstehungsgeschichte.
Was ich als Radfahrer auf Tour, ggf. 200 km Luftlinie vom derzeitigen Wohnort entfernt, nicht weiß wenn ich auf der Karte einen Weg sehe und vor Ort feststelle, dass nichts Erkennbares gegen die Befahrbarkeit spricht.
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By the way: Welchen Schaden richtet es denn konkret an, wenn Radfahrer über so einen Weg fahren?
Deine gezeigte Hofzufahrt hat auf der anderen Seite des Gehöftes eine Weiterführung, die die Felder erschließt. Dieses meine ich mit Feldweg.
Und den "Schaden" durch Radfährer kann ich nicht konkret benennen. Es ist nur so, daß Fußgänger das Recht haben, diesen Weg zu benutzen. Ähnlich wie Fußgänger den Wald betreten dürfen. Nicht Radfahrer im Wald fahren, oder über den Fußgängerüberweg fahren dürfen.
Zumal ich es auch nicht verhindern kann, wenn sie während meiner Abwesenheit dort entlangfahren.
Manchmal habe ich auch Weidedraht üner den Weg gespannt, weil die Kühe auf der anderen Seute des Weges weiden. Dann kommt ein Radfahrer mit Schwung, zerreißt den Draht, die Kühe laufen davon und ich habe den Ärger....
Deine gezeigte Hofzufahrt hat auf der anderen Seite des Gehöftes eine Weiterführung, die die Felder erschließt.
Dann würde ich aus Richtung des Hofes wohl nicht auf die Idee kommen, dass der Weg legal befahrbar wäre. Wie sieht das andere Ende aus?
Es ist nur so, daß Fußgänger das Recht haben, diesen Weg zu benutzen. Ähnlich wie Fußgänger den Wald betreten dürfen. Nicht Radfahrer im Wald fahren, oder über den Fußgängerüberweg fahren dürfen.
Das Befahrverbot abseits von Wegen im Wald macht auch absolut Sinn. Es ist quasi unmöglich, mit dem MTB auf Waldboden zu fahren, ohne Flurschaden zu verursachen, also z.B. Moosstücke wegzuschieben und darunter die blanke Erde zu entblößen.
Manchmal habe ich auch Weidedraht üner den Weg gespannt, weil die Kühe auf der anderen Seute des Weges weiden. Dann kommt ein Radfahrer mit Schwung, zerreißt den Draht, die Kühe laufen davon und ich habe den Ärger....
Sowas sollte nicht sein.
Klar, auf einem augenscheinlich durchgehenden Weg sollte es keine Drähte geben, die man erst dann sieht wenn es schon zu spät zum Bremsen ist (sowas wird in Deutschland z.T. auch auf extra gebauten MTB-Strecken gespannt, in Halshöhe... ist in meinen Augen bewusster versuchter Mord). Ich hoffe, du hast wenigstens ein Flatterband dran oder so, damit man es rechtzeitig sehen kann.
Aber wenn so ein Malheur passiert ist, muss man sich drum kümmern und kann nicht einfach so weiterfahren. Aber ich weiß leider, dass es genügend schwarze Schafe unter Mountainbikern gibt, die meinen dass sich die Welt um sie dreht und dass sie machen können, was sie wollen.
Sofern das Grundstück nicht eingezäunt, und somit deutlich vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist, nein, darfst Du das nicht.
Das genutzte Gelände muss m.W. fest umschlossen sein. Danach dürfte er da nicht. Es dürfen und können ja offenbar fremde Personen da unterwegs sein, die dann potentiell gefährdet sind.