Darf ich als minderjährige bis 23 uhr arbeiten?

1 Antwort

Nein.

Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 JArbSchG). Jugendliche über 16 Jahre dürfen im Gaststättengewerbe bis 22.00 Uhr beschäftigt werden.