Darf ich als Honorarkraft ebenfalls einen Minijob haben?
Hallo, zurzeit bin ich Studentin und als Honorarkraft tätig, verdiene aber gerade nicht einmal 300€ monatlich. Darf ich neben meiner Honorartätigkeit einen Minijob annehmen, bei dem ich dann, mit dem Honorar zusammen, etwa 700€ verdienen würde? Ich weiß, dass ich als Honorarkraft einen Freibetrag habe, was die Steuern betrifft, aber ich weiß jetzt nicht, ob der Minijob sich dazu addiert, oder ob es eher darauf hinausläuft, dass ich maximal (mit beiden Jobs zusammen) 538€ verdienen darf, bis ich dazu verpflichtet bin, Steuerabgaben, Krankenversicherung und sonstiges zu zahlen. Weiß da zufällig jemand besser Bescheid als ich? Vielen lieben Dank schon mal! :)
2 Antworten
ob der Minijob sich dazu addiert, oder...
Kommt drauf an ob dein Minijob-Arbeitgeber pauschalversteuert...
Da irrst du dich: entweder entrichtet der Arbeitgeber diese 2% Pauschalsteuer für dich oder das Lohnbüro rechnet individuell nach deiner Lohnsteuerklasse den Lohn ab.
Oh, das kannte ich bisher noch gar nicht, danke für die Information. Wie würde das denn in beiden Fällen für mich aussehen? Also entweder, falls mein Arbeitgeber diese Pauschalsteuer berechnet, während ich die Honorartätigkeit ausführe, oder falls das Lohnbüro individuell abrechnet, während ich der Honorartätigkeit nachgehe. Steige ich dann in der Steuerklasse und muss daher höhere Abgaben zahlen? Ich bin da leider total überfragt. Danke auf jeden Fall für die schnellen Antworten!
Soweit das womögliche Überschreiten der Einkommensgrenze der gesetzlichen Familienversicherung berücksichtigt ist, erscheint es für Studis im Standardfall regelmäßig als unproblematisch sowohl eine gemeldete geringfügige selbstständige Tätigkeit als auch einen Minijob auszuführen.
Tut mir leid, was genau bedeutet das? Minijobber zahlen ja eigentlich bis 538€ monatlich keine steuerlichen Abgaben. Ob ich die Stelle annehme, steht sowieso noch nicht fest, daher habe ich da noch nicht so die Ahnung