Darf ich 125ccm mit Führerschein B fahren?
Darf ich 125ccm mit Führerschein B fahren ohne noch einmal in die Fahrschule zu müssen?
2 Antworten
Theoretisch ja, aber dafür musst du eine Voraussetzung haben, wenn du nicht nochmal in die Fahrschule möchtest.
Du musst den B Führerschein von dem alten 3er Führerschein bekommen haben.
Dann darfst du 125er mit drei (!) Rädern fahren. Zum Beispiel der mp3. Ja, der heißt wirklich so.
Aber mit dieser Voraussetzung würde ich nicht einen 125er nehmen, sondern gleich den 500er.
Siehe §6 FeV:
(3a) Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Ich habe vor zwei Jahren meinen rosa Lappen gegen eine Plastkarte eingetauscht und da steht auch bei den A's diese Schlüsselzahl für die Trikes und Trikes mit Anhänger.
Deshalb war ich verunsichert. Denn bei Auto (B) steht nichts mit Trike. Ich hatte da zwei DIN-A4 Blätter mit Beschreibung mitbekommen.
Auch Google sagt, dass A Führerscheine notwendig sind, wenn man dreirädrige Kraftfahrzeuge mit den neuen Klassen fahren will.
(Bleiben Sie dran, es wird spannend - oder verwirrend.)
Die Schlüsselzahlen hast du bekommen, damit du auch weiterhin im Ausland fahren darfst. Der Absatz 3a ist ja nur eine nationale Regelung. Zweistellige Schlüsselzahlen sind international.
Wenn jemand heute Klasse B macht, erhält er die 79.03 u. 79.04 nicht mehr. Er darf dann nur im Inland fahren und bei >15 kW nur über 21.
Ist er beispielsweise 20 Jahre alt, könnte er aber Klasse A über den stufenweisen Zugang gemacht haben und dürfte damit im In- und Ausland sämtliche Trikes fahren.
Ohje, da hat mein kleines Gehirn viel zu schlucken. Warum muss das nur so durcheinander sein.
Am besten man gibt zwei Beiblätter zum Führerschein aus. Eine Erklärung fürs Inland und eine Erklärung fürs Ausland.
Aber Danke für deine Mühe, dass du versuchst mir das verständlich zu machen.
Nein, AM ist inbegriffen. (Also 50ccm bei I.d.R. 45km/h).
Ab dem Alter von 25 sowie mindestens 5 jährigem Besitz von Klasse B gibt es dann mit B196 eine sehr schnelle Möglichkeit um die Erlaubnis für 125er zu bekommen. Damit dürfte man dann Fahrzeuge der Klasse A1 im Inland fahren ohne tatsächlich den A1 zu haben. Ganz ohne Fahrschule geht es da aber auch nicht.
Sofern vor dem 1.4.1980 erteilt, darf er damit zweirädrige Leichtkrafträder fahren, auch über 0,1kW/kg.
Wurde er danach erteilt, darf er auch dreirädrige Fahrzeuge über 125ccm fahren.
So wie mit der aktuellen Klasse B, bei der diese Regelung allerdings nur im Inland gilt.