Darf es ein Gericht ablehnen, wenn man um eine Kopie eines (geschwärzten) Urteils bittet?

2 Antworten

ja gäbe mehrere gründe

urteile aus dem jugendstrafrecht sind meisten zum schutze von Opfer und täter unter verschluss

alles was irgendwie die nationale sicherheit bedingt kann als vertraulich deklariert werden

Strafprozeßordnung (StPO) § 475 Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und sonstige Stellen

(1) Für eine Privatperson und für sonstige Stellen kann unbeschadet des § 57 des Bundesdatenschutzgesetzes ein Rechtsanwalt Auskünfte aus Akten erhalten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Auskünfte sind zu versagen, wenn der hiervon Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an der Versagung hat.

Das gilt bundesweit, nicht nur in BW


marija324 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 11:02

Welche Akten? Es geht mir hier um ein Urteil, nicht um Prozessakten. Zudem geht es mir ums Verwaltungsgericht, nicht um einen Strafprozess.

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Bergfex49  09.08.2024, 11:22
@marija324

hmm, eine präzise Frage erleichtert die Antwort ungemein. Allerdings ist es in Deutschland, egal bei welcher Gerichtsbarkeit, immer noch so, dass Urteile Teil der Zivilakten, Strafakten, Verwaltungsgerichtsakten sind. Was für Strafakten im § 475 StPO geregelt ist, gilt für Zivilsachen (für Verwaltungsverfahren gilt die ZPO entsprechend) in § 299 ZPO:

Zivilprozessordnung§ 299 Akteneinsicht; Abschriften

"(1) Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen.

(2) Dritten kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird...."

Gerichtsentscheidungen unterliegen nicht der Geheimhaltung, sofern nicht ausnahmsweise unabweisbare höhere Interessen die Unterrichtung der Allgemeinheit oder einer einzelnen Person verbieten.

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marija324 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 11:30
@Bergfex49

kannst du nicht lesen oder was? Ich rede von URTEILEN mich interessiert nicht was in der Akte steht

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Bergfex49  11.08.2024, 23:04
@marija324

Ich geh jetzt schon mal davon aus, dass ich lesen kann. Ist es denn so schwer, zu verstehen, dass ein Urteil ein Teil der Gerichtsakte ist. Wenn ich Akteneinsicht will, dann geht diese eben von Seite eins bis zum Ende des Verfahrens und bis zum letzten Blatt des Urteiles und das gilt natürlich auch für das Anfertigen von Abschriften aus der Gerichtsakte. Wenn Du ein bestimmtes Urteil haben willst, dann ist das nichts anderes als der Antrag auf Erteilung einer Abschrift aus der Akte. Das machen die Bediensteten in Deutschland zu tausenden bei den Anträgen auf Erteilung einer Urteilsabschrift. Und in X Fällen wird es vom Direktor oder Präsidenten auch immer wieder mal abgelehnt.

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