Darf Patientenakte geschwärzt werden?

7 Antworten

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Ich bin kein Anwalt, sondern lediglich informierter Laie.

Nach meiner Ansicht kommt hier der "Behandlungsvertrag" bzw "Dienstvertrag" des BGB zustande.

§611 und folgende.

Insbesondere kommt hier

https://dejure.org/gesetze/BGB/630f.html

zum Tragen. In keinem der zugehörigen § wird auf eine ausschließlich Gültigkeit der Gesetze auf ÄRZTEBezug genommen. Es weird immer vom "Behandelnden" gesprochen, dies schließt meiner Ansicht nach auch Heilpraktiker mit ein.

Demnach wäre auch der Heilpraktiker zu einer umfassenden Auskunft und Herausgfabe der Patientenakte ohne geschwärzte Teile verpflichtet.

Es ist auch gar nicht nachvollziehbar, warum ein Privatunternehmer Vertragsteile oder sonstige Inhalte die mit dem Vertrag zu tun haben, vor dem Vertragsnehmer geheim halten darf.

Eine medizinische Behandlung ist kein Voodoo (Wobei das bei Heilpraktiker mitunter doch so scheint....). Behandlungsdetails sind im Interesse des Patienten, es gibt keine seriösen Grund, da etwas zu schwärzen.

Ihr solltet den Heilpraktiker unter Verweis und Androhung von Rechtsfolgen auf vollständige, ungeschwärzte Herausgabe der Akte auffordern, mit Fristsetzung von 2 Wochen.

Danach zum Anwalt.

UND natürlich den HP wechseln. Und zwar SCHNELLSTENS.

Eventuell kann auch der Hausarzt die Patienakte anfordern, das solltet ihr mit dem klären.


krzzr 
Beitragsersteller
 30.11.2019, 09:45

Der ist gewechselt, glaub mir..^^ und jetzt schreiben wir mit dem Inkasso, was der HP da für Klöpse geritten hat (Kochsalzlösung, etc..). Danke für Deine große Hilfe!!

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BalZakBarsoom  30.11.2019, 09:52
@krzzr

PS: Eine Autowerkstatt muss eine Reparatur ja auch auflisten und darf in der Rechnung keine Teile schwärzen, nur so mal als Denkanstoß für Leute, die meinen, der HP dürfte so was machen.

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Wenn es dem Patienten schaden könnte, schon - auch bei Ärzten so.


krzzr 
Beitragsersteller
 30.11.2019, 09:33

grad erfahre ich oben, daß HP privatwirtschaftliche Unternehmer sind - was denn nun: Arzt oder Firmenchef??

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Warum geht man nicht persönlich hin und spricht mit dem Heilpraktiker ... z.B. darüber was dort gestanden hat?

Er darf im Übrigen schwärzen was er will .. ein Heilpraktiker ist bekanntlich kein Arzt ....


krzzr 
Beitragsersteller
 30.11.2019, 09:29

wir waren dort und es wurde uns verwehrt. Erst als wir die Zahlung beim Inkasso verweigerten, kam sie jetzt, eben mit der Schwärzung.

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krzzr 
Beitragsersteller
 30.11.2019, 09:36
@frodobeutlin100

weil der HP meine Frau abgelinkt hat wie sonst noch was und jetzt ca. 1300.-€ haben will..

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frodobeutlin100  30.11.2019, 09:38
@krzzr

dann hat er aber doch offensichtlich "behandelt" und will jetzt Geld dafür ...

wenn die Rechnung nicht bezahlt wird, geht der eben den Weg der Klage

dabei spielt die Akte keine Rolle, sondern der Behandlungsvertrag, den Deine Frau geschlossen hat ....

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Der Arzt als auch Heilpraktiker, kann persönliche Notizen in seinen Unterlagen schwärzen.

Normalerweise behält er seine Unterlagen, der Patient erhält eine Anschrift, Kopie.

Heilpraktiker haben Wohl keine Gebühren Ordnung analog zu den Ärzten. Jegliche Preise sind frei verhandelbar.

Heilpraktiker sind privatwirtschaftliche Unternehmen und dürfen auch all diese Sachen selber entscheiden.

ist nicht so wie bei Arzt


krzzr 
Beitragsersteller
 30.11.2019, 09:24

heißt das, er darf die Akte schärzen??

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LouPing  30.11.2019, 12:27
@krzzr

Grundsätzlich gilt:

Hat der HP PERSÖNLICHE Eindrücke über dich oder Angehörig in der Akte vermerkt ist er nicht verpflichtet diese offenzulegen- er darf die Abschnitte also schwärzen.

Das gilt auch bei einer vorläufigen Verdachtsdiagnose, die sich in der Folge nicht bestätigt hat. 

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