Darf einfach Strom aus anderen Gründen abgeschaltet werden?
Wir benötigen mal Rat und Auskunft ob dieses Handeln in unserer Gartenalage rechtes ist.
Unsere alten Vorstands-Herren in der Gartenanlage regieren wie es scheint nach eigenen Gesetzen und erlassen diese auch ständig je nach Freund und Feind.Wir haben in der Nachbarschaft das ganze Wochenende diskutiert, ob sie nicht jetzt zuweit gehen.
Neuste Methode/ Disziplinarmaßnahme wie sie es nennen, Strom abstellen. Alle Rechnungen sind aber bezahlt, bei den Betroffenen gibt es keinerlei Aussenstände.
Als Gründe gibt man an:
- man wäre nicht erreichbar (obwohl von allen Telefonnummern hinterlegt sind, man auch anrufen könnte), man sich zich mal über den Weg gelaufen ist oder zu andern Dingen Gespräche waren, oder
- zuviel Geld bezahlt wurde was man erst zurück buchen will, ( dazu war in einen Garten 3 Monate Strom gesperrt , weil , man angeblich die Kontonummer für die Rückbuchung nicht weiß und solange das nicht auf Null ist schaltet man nicht an ( Waren im Kühlschrank des Betreffenden alle verdorben dadurch) oder
- man ganz einfach mal Strom und Wasserzähler prüfen will, warum auch immer mitten im Jahr, denn das wird bei den Ablesungen ja auch gemacht, zudem die Stromzähler zentral in den Gangen bei uns sind und nicht mehr in den Lauben.
- man einen Termin verschieben will, ..... dann ist die neuste Masche wir stellen Strom ab.
Das passiert ohne Vorankündigung, Mahnung Hinweis o.s. natürlich sind da überall Schäden vorprogrammiert, Kühlschrankinhalt, Wasserschäden etc... ja das wäre dann halt Pech, wie sollen sie einen sonst erreichen.
Wir wäre dankbar für Rat und Hinweis
Dürfen sie das? Ich gehe davon aus Nein.
Kennt jemand die Rechtsgrundlage? Denn hier wird ja offensichtlich eigenmächtig nach Fruend und Fein gehandelt.
3 Antworten
Da ihr dort nicht wohnt (bzw. nicht wohnen solltet), ist das mit dem Strom abstellen schon wesentlich einfacher wie in einer Mietwohnung.
Ihr könnt ja die verdorbenen Lebensmittel in Rechnung stellen wenn ihr euch wirklich mit den Leuten anlegen wollt. Viel bringen wird das nicht.
Die Rechtsgrundlage ist erstmal der Kleingartenvertrag den ihr unterschrieben habt.
Naja, anscheinend gabs ja doch irgendwelche irreguläre Zahlungen bezüglich Strom.
Das was du "zu viel bezahlt" nennst, ist vielleicht überhaupt nicht verbucht worden weil die Summe nicht zuordbar war. Dann scheint es in der Buchhaltung eben als "offen" auf.
Nein, die hatten Rechnungen angeblich verschickt, war aber nur eine angekommen, Summe wurde am Tel nur übern Daumen genannt und um sicherzugehen das es nicht zuwenig ist wurden dann 100€ mehr überwiesen, war also zurechenbar. Soweit bekannt gab es auch einen Hinweis ggf Mehrbetrag als Anzahlung Folgerechnung. Aber das ist den Nachbarn im letzten Jahr passiert, In diesem Jahr stellt man den Strom einfach überall wegen andere Sachen ab welche nichts mit Abrechnung und Rechnungen zu tun hat.
Also ja, irgendeine Summer überwiesen = nicht zuordbar in der Buchhaltung.
Das war im letzten Jahr, da wurde dann gesagt summe x ist zuviel , überweisen wir zurück. Gesagt getan hat das 3 Monte gedauert bis sie es gemacht haben, und in den 3 Monaten war bei Nachbars Strom aus, obwohl bezahlt. Das war letztes Jahr, da fing der Stromspaß an.
Setzt euch doch einfach mal in Ruhe zusammen und REDET miteinander!
In Bayern - Muenchen - wuerde ich beim Siedler und Eigenheimverband das Anliegen vorytagen und um Rat erfragen
Das hört sich sehr nach Willkür an:
Wenn das ein Kleingarten ist, dann meldet euch doch einfach mal bei:
Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. Hermannstraße 186 12049 Berlin. Telefon: 030-278 78 38-00. E-Mail: bkd@kleingarten-bund
Oder bei den Landesverbänden.
@lynnmary1987 Vielen Dank für die Antwort. Laut Vertrag steht bei jedem nur, Sperre droht bei Nichtzahlung / Zahlungsverzug der Beiträge und Rechnung. Dies liegt aber in keinem der Fälle vor. Man hat abends am Stammtisch beschlossen, ja hab ich nicht gesehen, anrufen wollen wir nicht, stellen wir einfach mal Strom ab dann melden sie sich am Wochenende schon von allein.