Darf ein Unternehmen in den Unternehmensregeln Festlegen, dass Schwerbehinderte keinen Kostenlosen Begleiter mitnehmen dürfen? z.b. Bus Unternehmen?

1 Antwort

Nicht wenn das Unternehmen den ÖPNV bedient (bzw. gilt auch für Fernverkehr. Liste, siehe § 230 SGB IX). Denn da ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass auch Begleitpersonen, Handgepäck, Krankenfahrstuhl und sogar Begleithund einer Person, "die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos" ist, kostenlos mitgenommen werden müssen, § 228 Abs. 6 SGB IX.

Wenn du aber eine Reise auf einem Kreuzfahrtschiff buchst, musst du den vollen Preis für deinen Begleiter zahlen - auch wenn du schwerbehindert bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist