Darf ein suspendierter Priester einen Wortgottesdienst halten?
Aus Interesse möchte ich gerne wissen, ob ein suspendierter Priester einen Hochzeits-Wortgottesdienst (also ohne Eucharistie) rein rechtlich in einer Kirche halten darf?
2 Antworten
Hallo,
Bei einer Suspendierung wird dem Diakon oder Priester die Ausübung von Amtshandlungen untersagt. Sie wird vom Ortsbischof verhängt und ist als vorübergehende Maßnahme gedacht. Als sogenannte Beugestrafe soll sie bezwecken, dass der Betroffene die Verhaltensweisen oder Auffassungen, die mit der kirchlichen Lehre nicht vereinbar sind und zu der Suspendierung geführt haben, aufgibt. Dazu gehört etwa die Einladung evangelischer Christen zur Kommunion. Zudem werden Priester und Diakone von ihrem Dienst suspendiert, wenn Verdacht auf sexuellen Missbrauch besteht. Auch Kleriker, die ihrem Bischof gegenüber oder öffentlich bekunden, dass sie entgegen ihrem Enthaltsamkeitsversprechen in einer Partnerschaft leben wollen, werden suspendiert. Suspendierte Kleriker sind weiter an ihre Weiheversprechen wie etwa den Zölibat und das Stundengebet gebunden. Der Ortsbischof hingegen muss in der Regel weiterhin für den Unterhalt des Suspendierten sorgen!
Falls du das genauer nachlesen möchtest, dann les hier:
https://www.katholisch.de/artikel/9335-ex-priester-oder-nicht
Grüße Daniel
Nein.
Ihm ist jede öffentliche Feier, gleich um welche Gottesdienstform es sich handelt, untersagt. Das betrfift Eucharistiefeier, Wortgottesdienst, Andacht, Taufe, Beichte, Hochzeit, Beerdigung - jede Feier eben.