Darf ein Sportlehrer Toiletten Gänge verbieten?
Unzwar ist das mir letztens passiert wo mein Sportlehrer mir den Toilettgang verboten hat. Wir waren da am Ausdauer Training dran. Da hat der Lehrer mir den Toilettengang verboten, obwohl man gesehen hat das ich richtig dringend Pinkeln musste. Dann am Ende wo ich wirklich nicht mehr konnte hab ich mein Lehrer noch Mal gefragt aber der hat es immer noch nicht erlaubt gehabt und hab mir dann vor allen aus meiner Klasse in die Hose gemacht. Darf überhaupt ein Lehrer so was?
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11 Antworten
Natürlich nicht, wir sind keine Maschinen. Natürlich gehört in der Schule etwas Disziplin dazu, aber jemanden den Toiletten Gang verbieten gehört da absolut nicht dazu. Sowas ist beschämend. Eigentlich solltest du dich darüber bei einem Rechtsanwalt informieren.
Das hilft dir 7 Monate später vielleicht nichtmehr weiter. Aber ich habe vor längerem von so einem Fall in der Zeitung gelesen. Da ist das selbe passiert. die Eltern haben den Lehrer wegen Körperverletzung angezeigt und recht bekommen. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Nein, darf er nicht. Das Verhalten des Lehrers kann neben dienstrechtlichen Folgen auch zivilrechtliche und ggf. sogar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Dazu gab es bereits eine Reihe Fälle, sowohl mit Lehrern als auch mit Polizisten.
Im Zusammenhang mit einem solchen Fall während einer Polizeikontrolle im März 2014 ist ein Polizist zu einer Geldstrafe von 9.000 €, der andere sogar zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden.
Bei Polizisten ist man üblicherweise deutlich zurückhaltender mit zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen, um "das Verhältnis zur Schule nicht zu gefährden", entsprechend dürfte es hier tendenziell weniger Urteile geben.
Bei einem Lehrer käme neben § 340 StGB auch noch § 225 StGB in Betracht. Eine Entfernung aus dem Schuldienst wird -soweit es sich um einen Erstvorfall handelt- wohl nicht erfolgen, wäre aber im Zusammentreffen mit anderen Tatvorwürfen oder im Wiederholungsfalle durchaus möglich (vgl. bspw. VG Ansbach, Urteil vom 11.07.2017 – AN 12b D 16.691; VGH München, Urteil v. 27.03.2019 – 16a D 17.2262).
Wende dich mit deinen Eltern zusammen an den Vertrauenslehrer oder Klassenlehrer und darüber an die Schulleitung. Die Schule dürfte sehr daran interessiert sein, dass ein solcher Vorfall nicht in der Presse landet.
Ganz konkret darf er das unter keinen Umständen!
Bitte beschwere Dich offiziell beim Rektor über diesen Lehre und das am besten gleich mit Deinen Eltern im Rücken.
Einem Menschen die Notdurft zu verbieten ist eine verbotene Foltermethode.
Beim nâchsten mal abmelden und gehen!
Und dem Lehrer gleich drauf hinweisen dass die Schulleitung darüber von dir informiert wird.