Darf ein Privatdetektiv Einsicht in die Polizeiakte von einer Person?
Dürfen die das? Und wieviel ungefähr kostet Personenrecherche kennt sich jemand aus?
Hatte mal was im Internet gelesen, das die das dürfen ?
5 Antworten
In die Polizeiakte darf nur die Polizei gucken!
In die Verfahrensakte dürfen Verteidiger Einsicht nehmen.
Privatdetektive dürfen alles, was du auch darfst.
Nein, wie soll das gehen?
Dann sagt die Polizei das hier: https://www.youtube.com/watch?v=yjiDj6FgTMA
Ein Privatdetektiv darf nicht mehr als jede andere Privatperson.
Nein, das dürfen nur Rechtsanwälte, die auf Kläger oder Verteidigerseite sind, der Angeklagte, der Kläger sofern für Zivilklage notwendig, die ermittelnde Polizeibehörde, der zuständige Staatsanwalt, sowie natürlich das zuständige Gericht.
Wenn mit "Polizeiakte" die Kriminalakte einer Person gemeint sein soll, in die schaut soweit ich weiß kein Externer rein. Auch kein Anwalt und schon gar nicht ein Detektiv.
Wenn der Privatdetektiv nachfragt?