Dürfen ein Motorrad und ein Auto dasselbe Kennzeichen haben?
4 Antworten
Nein, auch nicht mit Wechselkennzeichen. Die gibt es nur für Fahrzeuge gleicher Klasse.
Hat aber nichts mit der Versicherung zu tun ;-)
Möglich ist das Wechselkennzeichen für:
Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Klasse L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW
Voraussetzung für die Nutzung von Wechselkennzeichen ist, dass beide Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen, z.B. zwei PKW oder zwei PKW-Anhänger. Die Kennzeichenschilder müssen jeweils mit den gleichen Abmessungen an den Fahrzeugen angebracht werden können.
Wechselkennzeichen können für folgende Fahrzeugklassen zugeteilt werden: usw.
Näheres hier in dem Link: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/auto-ratgeber/wechselkennzeichen/
PS: Ich denke mal, du weißt nicht was im Versich.geschäft eine "Fahrzeugklasse" darstellt!?
Ich sehe, Du hast nicht verstanden, in welche Klassen Fahrzeuge bei einem Wechselkennzeichen eingeteilt werden.
Sicher nicht - kein Kennzeichen darf doppelt ausgegeben werfen...
Schon mal was von Wechselkennzeichen gehört?
Aber ansonsten hast du recht. Kennzeichen dürfen nur 1x ausgegeben werden.
Falls der Stefan das "Blech" damit meint, dann hast du natürlich Recht mit dem Wechselkennzeichen ;-)
Ich habe dies so verstanden, daß er die selbe Kennz.-Nr. auf 2 bzw. sogar 3 Kennz.schildern haben will...
Nein, dies wäre dann Kennzeichen Missbrauch und stellt wenn ich mich nicht irre, auch keine Ordnungswidrigkeit mehr dar, sondern ist schon eine Straftat. Denke mal das geht in etwa so wie Urkundenfälschung.
Bin aber kein Jurist.
Im übrigen noch die linke Hand zum Gruß.😉
Es gibt Wechselkennzeichen, die aber jeweils nur an einem Fahrzeug angebracht werden dürfen.
Pkw u Motorrad sind in der selben Fahrzeugklasse in der Kfz-Versicherung.