Darf ein Lehrer eine Note aus dem ersten Halbjahr im zweiten Halbjahr vergeben?
Moinsen,
mein Sohn hatte im ersten Halbjahr 2020 eine Sportprüfung verpasst und war leider nicht Krankgemeldet.
So ... nun meldete heute sich der Lehrer bei uns Eltern und schrieb, da er vom 16.01.2020 keine Krankmeldung hätte würde er unserem Sohn nun eine 6 geben müssen...
Nur dass die Prüfung am 16.01.2020 (vor der Zeugnisvergabe) statt hätte finden müssen.
Am 31.01.2020 gabs Zeugnisse
Nun im zweiten Halbjahr will er eine 6 dafür vergeben....
Ich finde dies recht merkwürdig. Was meint Ihr...?
Ich glaube ja nicht dass er diese Note vergeben darf da sie im ersten Halbjahr hätte wirken müssen und nicht im zweiten...
Danke schonmal im Vorraus.
Kai
4 Antworten
Im Normalfall gilt die Leistung aus dem ersten Halbjahr nur für das Zwischenzeugnis. Für die Benotung im zweiten Halbjahr sind nur die neuen Leistungen maßgebend.
Anders sieht das dann aus, wenn es eine Note für ein Fach ist, das im 2. Halbjahr abgewählt ist, wobei das Fach aber im Abschlusszeugnis erscheint bzw. bewertet wird.
Na dann bräuchte man ja keine Zeugniskonferenzen abhalten um sich auf eine Halbjahresnote festzulegen.
Es ist im Fach Wahlpflichtkurs SPORT welches er diese halbjahr noch bis zum Schuljahresende behält
Es war schon immer so dass Noten für das ganze Jahr gezählt haben. Das Halbjahreszeugniss hat nur den Sinn frühzeitig z.B. die Verletzungsgefahr zu erkennen und ggf. gegensteuern zu können.
Ansonsten würde es ja überhaupt keinen Sinn machen im erst Halbjahr überhaupt Noten zu vergeben oder für Arbeiten zu lernen, wenn eh nur das zweite gewertet wird.
Ich muss leider alles zurücknehmen und berichtigen:
Aus dem, was ich inzwischen gelesen habe, ergibt sich, was z.B. hier ausführlich nachzulesen ist (andere Bundesländer dann ähnlich):
Zitat hieraus:
Im zweiten Schulhalbjahr werden der Zeugnisnote die Leistungen des gesamten Schuljahres unter besonderer Berücksichtigung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung zugrunde gelegt (Jahrgangsnote).
Dar für die Endjahres Note alle Noten aus dem ersten und zweiten Halbjahr berücksichtigt werden. Ist es für das Zeugnis Wuppe ob die Leistung im ersten oder zweiten Halbjahr bewertet worden ist.
Das Halbjahreszeugniss ist eh nur ein Zwischenstand.
Also JA der Lehrer darf Leistung die im ersten Halbjahr nicht bewertet werden konnten im zweiten bewerten.
Da sie ohnehin in die Jahresendnote einfließt, ist es völlig egal, wann sie vergeben wird.
Ich finde es eher merkwürdig, dass ihr es nicht geschafft habt, fristgerecht eine Krankmeldung einzureichen.
Wenn unser Sohn sich nicht fühlt, und wir am Morgen ihn entschuldigt abgemeldet haben, mussten wir in der Regel nie ein Attest einreichen
Das solltet ihr erstmal klären.
Im Übrigen ist es völlig unerheblich, ob die 6 ins erste oder zweite Halbjahr eingeht.
Seit wann soll das so sein? Das Zwichenzeugnis ist wie der Name schon sagt nur ein Zwischenstand. Im Endjahreszeugnis wird das ganze Schuljahr "abgerechnet".