Darf ein Lehrer eine Audio aufnehmen?

3 Antworten

Nein ihr bekommt keinen Ärger.

Wenn dann bekommt der Referendar Ärger - denn er darf das nicht.

Wenn es stimmt, ist es eine Straftat und er bekommt mindestens eine saftige Abmahnung. Oder ist seinen Job los.

Wenn es nicht stimmt, passiert nichts. Wobei Eure Beweislage ja echt dünn ist. Er hatte sein Handy in der Hand? Ja, und?


MaxineBerman11 
Beitragsersteller
 30.06.2023, 19:55

Ja, aber wenn er es nicht gemacht hätte könnte er es doch einfach sagen oder?

segler1968  30.06.2023, 19:56
@MaxineBerman11

Könnte er, muss er aber nicht. Aussageverweigerung ist kein Indiz für Schuld, sondern sein gutes Recht.

tardefuerte35  30.06.2023, 20:02
@MaxineBerman11

Wir leben in einem Rechtsstaat. Nicht der Referendar muss seine Unschuld beweisen, sondern im Gegenteil: Ihm muss die Schuld nachgewiesen werden.

wenn er es nicht gemacht hätte könnte er es doch einfach sagen oder?

Darf man dich auch einer Straftat bezichtigen, und wenn du nichts dazu sagst, bist du schuldig? Vieleicht war ihm das ganze Spiel einfach zu kindisch?

MaxineBerman11 
Beitragsersteller
 30.06.2023, 20:11
@tardefuerte35

Ja, deswegen haben wir es ja gemeldet das entweder die Schuld oder Unschuld nachgewiesen wird.

Können wir Ärger bekommen, falls es nicht stimmt?

Ja sicher. Ihr habt den Referendar haltlos verdächtigt.

Das kann und sollte disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.


MaxineBerman11 
Beitragsersteller
 30.06.2023, 20:06

Wie gesagt, wir haben nicht gesagt das wir es wissen, sondern nur Vermuten. Verdacht ist was anderes wie als wenn wir sagen würden er hätte es gemacht

tardefuerte35  30.06.2023, 20:07
@MaxineBerman11
sondern nur Vermuten. Verdacht ist was anderes

Das ist Wortklauberei. Ihr habt den Referendar eines Gesetzesverstoßes bezichtigt. Das sind keine Kinkerlitzchen. Für sowas hat man entweder Beweise, oder es ist Verleumdung.

MaxineBerman11 
Beitragsersteller
 30.06.2023, 20:09
@tardefuerte35

Wir haben ihn ja nicht Angezeigt oder die Polizei gerufen oder so, nur den Verdacht der zuständige Lehrkraft vermittelt.

tardefuerte35  30.06.2023, 20:13
@MaxineBerman11

Deswegen bekommt ihr auch keine Anzeige wegen Verleumdung, sondern lediglich disziplinarische Maßnahmen. Hoffentlich.