Darf ein Lehrer eine Audio aufnehmen?
Hey,
heute war unsere eigentliche Englischlehrerin krank aber momentan haben wir einen Referendar. Wir vermuten dass dieser einfach eine Audio von uns gemacht hat. Er war kurz an seinem Handy und als wir eher aus spaß fragten, ob er uns aufnimmt hat er nur gelacht und weiter geredet. Zugegeben waren wir sehr laut aber ohne unsere Einwilligung darf man das ja nicht. Wir haben ihn immer wieder gefragt aber er hat immer wieder gelacht und abgelenkt. Wahrscheinlich wollte er die Audio an unsere Klassenlehrerin schicken.
Nach der Stunde sind wir dann nochmal zu ihm nach vorne gegangen um ihn nochmal eine letzte Chance zu geben es zuzugeben. Da er wieder nur gelacht hat sind ich und zwei andere zu unserem Stufenleiter gegangen. Dem haben wir unsere Vermutung erzählt und dieser hat es der zuständigen Lehrkraft mitgeteilt.
Dieser meinte er spricht mal mit ihm.
Jetzt ist meine Frage: Können wir Ärger bekommen, falls es nicht stimmt? Es war ja eine Vermutung und wir haben nicht gesagt das wir es zu 100% wissen. Oder was passiert wenn es stimmt?
LG
3 Antworten
Nein ihr bekommt keinen Ärger.
Wenn dann bekommt der Referendar Ärger - denn er darf das nicht.
Wenn es stimmt, ist es eine Straftat und er bekommt mindestens eine saftige Abmahnung. Oder ist seinen Job los.
Wenn es nicht stimmt, passiert nichts. Wobei Eure Beweislage ja echt dünn ist. Er hatte sein Handy in der Hand? Ja, und?
Könnte er, muss er aber nicht. Aussageverweigerung ist kein Indiz für Schuld, sondern sein gutes Recht.
Wir leben in einem Rechtsstaat. Nicht der Referendar muss seine Unschuld beweisen, sondern im Gegenteil: Ihm muss die Schuld nachgewiesen werden.
wenn er es nicht gemacht hätte könnte er es doch einfach sagen oder?
Darf man dich auch einer Straftat bezichtigen, und wenn du nichts dazu sagst, bist du schuldig? Vieleicht war ihm das ganze Spiel einfach zu kindisch?
Ja, deswegen haben wir es ja gemeldet das entweder die Schuld oder Unschuld nachgewiesen wird.
Können wir Ärger bekommen, falls es nicht stimmt?
Ja sicher. Ihr habt den Referendar haltlos verdächtigt.
Das kann und sollte disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.
Wie gesagt, wir haben nicht gesagt das wir es wissen, sondern nur Vermuten. Verdacht ist was anderes wie als wenn wir sagen würden er hätte es gemacht
sondern nur Vermuten. Verdacht ist was anderes
Das ist Wortklauberei. Ihr habt den Referendar eines Gesetzesverstoßes bezichtigt. Das sind keine Kinkerlitzchen. Für sowas hat man entweder Beweise, oder es ist Verleumdung.
Wir haben ihn ja nicht Angezeigt oder die Polizei gerufen oder so, nur den Verdacht der zuständige Lehrkraft vermittelt.
Deswegen bekommt ihr auch keine Anzeige wegen Verleumdung, sondern lediglich disziplinarische Maßnahmen. Hoffentlich.
Ja, aber wenn er es nicht gemacht hätte könnte er es doch einfach sagen oder?