Darf ein Kind, weil es eingenässt hat, aus der Schule bzw. der OGS nach Hause geschickt werden?

16 Antworten

Wenn dieses Problem öfters auftritt solltet ihr vielleicht darüber nachdenken eurem Kind Windeln anzuziehen, dann müsste man es wegen der nassen Kleidung auch nicht mehr nach Hause schicken, weil mit Windeln die Kleidung ja nicht mehr nass werden kann!! und die anderen Kinder würden auch nicht mehr mitbekommen dass euer Kind wieder in die Hosen gemacht hat oder nass ist!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo Sagon,

ich kann nicht juristisch argumentieren, sondern nur mit einem gesellschaftlichen Sachverstand und mit meinem Herzen.

Die Schule mag berechtigt sein, eine Schülerin oder einen Schüler aus gesundheitlichen Gründen nach Hause zu schicken. Damit wäre sie oder er vom Unterricht befreit. Die Schule mag sich die Freiheit erlauben, auch aus gesellschaftlichen Gründen das Gleiche zu tun. Sie ist vielleicht dazu verpflichtet, wenn Gefahr in Verzug ist.

Letzeres, Gefahr in Verzug, das ist in meinen Augen nicht gegeben, wenn jemand in der Schule spontan Pipi macht. Das wäre wirklich illusorisch, wenn so argumentiert würde.

Ein gesundheitlicher Grund wäre eine mögliche Vermutung. Aber dann wäre der Hintergrund eine unmittelbare medizinische Versorgung. Auch die scheint mir nicht notwendig - auch wenn es einen gesundheitlichen Hintergrund gäbe, der abgeklärt weden müsste.

Der gesellschaftliche Grund - ich sage mal, weil man das in der Schule nicht haben möchte - ist in meinen Augen kein Grund im Falle eine spontanen Pipimachens. Da wäre es eher möglich, dass die Schule dazu verpflichtet, der Umständlichkeit Rechnung zu tragen (Reinigung des nassen Platzes). Ich sehe dann das Heimschicken als einen momentanen Verweis und damit Ausschluss vom Unterricht, keine Befreiung vom Unterricht.

Es drängt sich sofort das nächste Thema auf: warum ist das so, warum macht das Kind in der Schule spontan Pipi? Hier ist unmittelbar Verständnis gefordert - das die Schule, wie ich verstehe, schon mal nicht an den Tag gelegt hatte. Da müssen in meinen Augen die Gefühle des Kinds berücksichtigt werden, da muss Interesse da sein, warum das so ist, was dazu motiviert, ob es vielleicht Umstände gibt, die dazu führen, usw. Hier muss das Kind im Vordergund stehen.

Und somit kann dies vielleicht nur das Elternhaus leisten. Ein Grund, das Kind sofort ins Elternhaus dazu zu geben, besteht für die Schule immer noch nicht. Der Unterricht sollte weiter gehen. Die Schule darf auch nicht den berühmten blauen Brief schreiben - schon gar nicht damit in der Klasse oder anderweitig drohen. Hier darf sie - über den Vertrauenslehrer oder die -lehrerin - das Kind behutsam ansprechen, um dann den Dialog mit dem Elternhaus zu suchen.

Viele Grüße EarthCitizen

Es ist ja zum Wohle des Kindes, es kann ( darf und soll) ja nicht den ganzen tag mit der hose rumlaufen

Wenn das Kind keine Wechselsachen dabei hat, kann man doch froh sein, dass man informiert wurde.... Wäre dir lieber, dein Kind würde wegen einem Malheur den ganzen Tag lang gehänselt werden, weil wirklich alle das mitbekommen.

Ausserdem ist Winter, es grenzt schon an Unverantwortung, die Eltern nicht zu informieren.

Ersatzkleidung ist nicht vorhanden? Bei uns war es zu Grundschulzeiten üblich zumindest ein paar Sportsachen (Jogginghose und T-Shirt o.ä.) dortzuhaben, falls mal etwas passiert...grade bei Kindern, bei denen es schon mal passiert ist. Das Kind in nasser Kleidung sitzen zu lassen ist ja keine Lösung, aber gleich nach Hause schicken ja auch nicht unbedingt. Nicht alle Eltern können ja unbedingt von der Arbeit weg.