Selbstständig als Elektriker ohne Meisterbrief zB. montageservice?
Hallo,
Darf ich mit einem Nebengewerbe und einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäude und Energietechnik (Handwerks-Elektriker) ohne Meistertitel elektrische Arbeiten verrichten?
Im Netz scheiden sich die Geister.
Es gibt zahlreiche Montageservice-Betriebe, welche Elektro-Arbeit anbieten. Wie machen die das?
Darf ich Leuchten anschließen? Steckdosen wechseln? Sicherungen tauschen?
wenn anschließend eine Anlagenprüfung durchgeführt wird?
2 Antworten
ja darfst du alles. aber du haftest fuer deine arbeit. du stehst mit einem bein im knast
Es gibt noch die „Altgessellen-Regelung“ und einige weitere Ausnahmen, allerdings gibt es keinen „Persilschein“ für normale Gesellen einen Elektrounternehmen auf Handwerksbasis zu führen. Es wird ein entsprechender Fähigkeitsnachweis verlangt.
Das versucht wird zu tricksen ist nicht neu, allerdings muss jemand die Verantwortung für die ausgeführten Arbeiten übernehmen. Ein Meister der unternehmensfremd ist wird seinen Titel i.d.R. nicht für jemand anderes riskieren.
Hallo,
die Meisterbriefbindung eines Elektro-Gewerbes ist schon lange aufgehoben.
Du musst aber, um in der Handwerksrolle (Teil2), aufgenommen zu werden,
einen Befähigungs-Nachweis. Um ein fertiges Gewerk fachtechnisch zu erstellen.
Ansonsten kann man auch ein Kleingewerbe (Wandergewerbe oder sowas) machen.
Du brauchst dann immer jemanden der deine Arbeit abnimmt. Und das kostet richtig Geld, vor allem wenn man die hiesigen Elektrounternehmen unterbietet. Jedenfalls in Bayern..
Umsonst gibt es osteuropäische Installations Firmen,
die sehr preisgünstig sind, und bei Schaden nicht haftbar gemacht werden können,
weil es die Firmen nur als rostige Briefkästen, irgendwo in Sofia herum hängend, gibt.
Aber genau da wäre unsere Tätigkeit, bereits abgenommene Werke, nachbessern.
Hansi
die Meisterbriefbindung eines Elektro-Gewerbes ist schon lange aufgehoben.
Nö, ist Pflicht.
Was die Gewerbeanmeldung als Elektriker angeht, so ist Anlage A der Handwerksordnung maßgebend (dort Nr. 25). Es handelt sich demnach um ein zulassungspflichtiges Gewerbe, das grundsätzlich eine Meisterpflicht voraussetzt.
Quelle: https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden/elektriker
Wahrscheinlich kann er nicht mal als Sub-Unternehmer im Auftrag eines Meisterbetrieb arbeiten, da er wohl so keine Gewerbezulassung bekommt... Ob es da eine Grauzone gibt, um ausschließlich als freier Elektriker als Sub-Unternehmer zu arbeiten, weiß ich nicht. Leiharbeitsfirmen haben wahrscheinlich auch keinen eigenen E-Meister.
Als Ergänzung eine Auflistung, wer einen Meister braucht, und was ohne Meister im Betrieb geht:
https://www.gewerbeanmeldung.de/meisterpflicht
Da steht an elektrischen Arbeiten nur folgendes
Kabelverleger im Hochbau, die keine Anschlussarbeiten durchführen
(was nicht mal wirklich mit Elektrik zu tun hat, außer das man Kabel und Leitungen in der Hand hält...)
Hallo,
das gilt für die Anlage A, und nicht für Anlage B (handwerksähnliches Gewerbe).
Das ist die Handwerksordnung, und dahinter stehen nicht nur sicherheitstechnische Interessen.
Anschlussarbeiten heißt, in und an Verteilungen herumbasteln.
Das sind halt Werke die nur ein zugelassener Elektro-Meister oder Gleichwertiger abnehmen kann.
Im Zuge der Europäisierung, wurde die Meisterbindung bereits in den 90er Jahren aufgehoben.
Das sieht die Handwerkskammer natürlich sehr kritisch.
So kann man jeder zeit, ein anders EU-Unternehmen beauftragen,
das rechtlich die Auflagen erfüllt.
Hansi
Hallo Hansi, komme
ebenfalls aus bayern.
MUSS ich jede Arbeit abnehmen lassen? Ein einfacher Steckdosentausch auch schon?
Naja,
wenn du es gewerblich machst, wird es verlangt.
Wenn du deiner Sorgfaltspflicht nachkommst.
Also die vorgeschriebenen Messungen vornimmst, und die richtigen Messgeräte hast, die auch regelmäßig der UVV Prüfung unterworfen wurden, und ein Messprotokoll erstellst, dann bist du ziemlich sicher.
Wenn ich als EFK aus Nachbarschaftshilfe eine Kleinreparatur unternehme, dann muss ich genauso haften.
Du musst dann halt 100% arbeiten, sonst bist du im Fehlerfalle schnell vor Gericht.
Und die Vorschriften ändern sich ständig. Vor allem wenn es um allstromfähige RCD, Spannungsschutz, und was auch immer geht.
Heist halt auch immer "Bestandssicherung". Bei einer Steckdose, Schalter etc.. wird aber niemand was sagen. Wenn alles fachmännisch erfolgt.
Du darfst es halt nicht erweitern.
Hansi
Danke dir schonmal !
- Wenn ich gewerblich (Kleingewerbe) eine Steckdose im Wohnzimmer bei Frau Maier tausche, dürfte sich nichts fehlen. Mit richtigem Messgerät und Prüfprotokoll sowieso nicht.
- Beim Bauer Huber in der Scheune soll eine 2fach AP Steckdose erweitert werden, da er nun 3 braucht. Darf ich nicht machen. Nichtmal mit Messung und Protokoll
Hab ich das num richtig verstanden?
Streng genommen ja.
Beispiel mit der Scheune:
Wenn du alle Vorschriften kennst, für so einen Gewerbetrieb, und nichts anderes ist so ein landwirtschaftliches Gebäude, dann lass die Finger davon.
Wird die Scheune aber privat genutzt, steht es in deinem Ermessen.
Darfst halt keine Verteiler einfach so erweitern, wenn du nicht absolut fit, in den Vorschriften bist. Also in diesem Falle, prüfen, ob die Schutzorgane, auch noch den allgemeinen Vorschriften entsprechen. Erst dann kannst du die Mehrfachsteckdose ersetzen.
Aber wie es draußen vor Ort, manchmal aussieht, weißt du ja selber.
Da ist nichts mit Sorgfaltspflicht. Wenn dann noch Laien tätig waren, dann müsste man ja oft die gesamte Installation grunderneuern.
Da gilt dann das 11. Gebot: LASS DICH NICHT ERWISCHEN!
Hansi
Das mit dem nicht erwischen hört sich gut an ! ;-)
Mir gehts in großen und ganzem eben dadrum, nebenbei zu meinem Hauptjob, etwas dazuzuverdienen. Aber dabei imöchte ich rechtlich eben auch abgesichert sein. Weil auf der Rechnung steht ja meine erbrachte Leistung..
Ja das ist der Trend.
Dass man nicht gleich für eine auszuwechselnde Steckdose ein Elektrounternehmen beauftragen muss.
Oder um eine Leuchte anzubringen.
Du brauchst halt immer eine Elektrofachkraft.
Und trotzdem haftest du für mögliche Schäden, die daraus entstehen können.
Aber nur im Zuge deines eigenen Gewerkes.
Weitere Sachen sind dann nicht mehr drin.
Also sobald es an eine UV geht.
Hansi
Nö, darf er nicht. Ohne Meiser im Betrieb darf man sich nicht selbstständig machen. Meister ist auch Voraussetzung um Abnahmen ect machen zu können/dürfen. Industriemeister reicht da auch nicht als Handwerksbetrieb, da muss eine zusätzliche Wirtschaftsschulung gemacht werden und man muss sich gesondert noch bei der Handwerkskammer eintragen lassen, wenn man auf dem öffentlichen Markt tätig wird. Das war bei unseren Industriemeistern auch, wie wir angefangen haben, für externe Arbeiten auszuführen. Und für die Handwerkseintragung kommen auch nur Meister in Frage.