Darf ein durchgestrichener Täuschungsversuch gewertet werden?
Hallo, ich habe heute eine Mathearbeit geschrieben und bin bei einer Aufgabe nicht weiter gekommen, also habe ich bei meinem Sitznachbarn abgeschrieben, was ich sonst eigentlich nicht mache. Mir ist dann aufgefallen dass wir unterschiedliche arbeiten haben und die Lösung durchgestrichen. Darf mein Lehrer dies trotzdem als Täuschungsversuch werten?
Wie kann das sein dass dein Nachbar eine andere Arbeit hatte? Normal schreibt doch die ganze Klasse den gleichen Test.
Es gab A und B
Was ist A und B?
Die Arbeit ist vom Aufbau her die selbe nur die Zahlen sind anders.
5 Antworten
Du HAST versucht zu täuschen. Der Versuch zu täuschen ist eben aufgrund äußerer Umstände schief gegangen, da nämlich dein Sitznachbar eine andere Arbeit hatte.
Du hast also den Mist gebaut, den man dir unterstellen würde gebaut zu haben. Klar darf dein Lehrer das auch. Er hat ja damit auch recht.
Machen wir es etwas plastischer: Du willst einen Mord begehen. Du hast eine Kugel in deiner Waffe, visierst an, schießt und triffst nicht. Dein Versuch ist also gescheitert. Aber wäre es in diesem Szenario nachvollziehbar zu sagen 'Schwamm drüber, ist ja nichts passiert?'. Ich meine... steht dahinter nicht eigentlich etwas, was man bestrafen möchte, insbesondere weil der Erfolg der Tat hier eigentlich nur durch 'Glück' des Opfers verhindert wurde?
Das Problem ist ein anderes. Und damit auch die Ausgangsfrage:
Hast Du Dich freiwillig diesem Test unterzogen? Noch konkreter: Wolltest Du vom Lehrer mit dieses Test geprüft und bewertet werden? Nur wenn Du diese Frage(n) bejahst, hast Du (Dich selbst) betrogen bzw. getäuscht.
Ansonsten hast Du versucht, eine Dir aufgezwungene Situation so gut wie möglich zu überstehen. Das ist legitim und keine Betrug.
Gruß Matti
Natürlich.
Ja, denn der Täuschungsversuch ist offensichtlich.
Offensichtlicher Täuschungsversuch.
wie wird die Arbeit dann gewertet?