Darf ein Busfahrer Schüler einfach stehen lassen?

16 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo nein ein Busfahrer muss den Schüler mit nehmen das stande vor paar Wochen noch in der Foucus leider finde ich gerade den Artikel nicht sonst hätte ich dir den Link mal zugesendet, aber ich werde nachher noch mal schauen und wenn ich ihn gefunden habe, poste ich ihn hier rein. Die Bahn hat vor paar Monaten auch zwei Schüler am Bahnhof stehen gelassen und der Mitrarbeiter konnte seine Sachen packen und gehen.


mrpancake  02.01.2010, 17:54

so ein schwachsinn, was soll er denn tun, wenn der bus voll ist? wenn kapazitäten ausreichen, natürlich. ansonsten nicht!!

0

manchmal fahren busfahrer auch an haltestellen an denen leute warten vorbei, obwohl der bus nicht voll ist, einfach weil sie zeit sparen wollen... was die sich manchmal leisten... ein busfahrer hat mich mal verschleppt als ich noch klein war, mein ticket galt bis 18 uhr, es war 5min vor... ich wollte eine haltestelle fahren, er hat mich 5 mitgenommen und nicht rausgelassen bis es 18:01 war und ich 40 euro zahlen sollte... völlig verheult bin ich zurück nach haus und habe mich beschwert, musste nichts zahlen...

Der Fahrer soll auch einen Fahrplan einhalten! Die Schuldigen sind die lieben Mitschüler, die nicht weiter gegangen sind.

Der Busfahrer hat eine Befoerderungspflicht diese kann er aber auserkraft setzen wenn er am anfang seiner tour ist, denn er brauch genug platz fuer alle weiteren personen die in seiner tour einsteigen. Der Busfahrer kann auch bestimmen wo du sitzt und wenn du zu viel krach machst oder sonst was was ihn nervt darf er dich auch rausschmeissen. Wenn der bus voll ist darf er auch leute stehn lassen und eine aufsichtspflicht hat der Busfahrer sowieso nicht.

Er trägt die Verantwortung für alle fahrgäste, der Bus darf nur eine Maximale Zahl an Personen befördern, sont erhöht sich das Unfallrisiko drastisch; Daher gilt: Wenn die Kapazität errreicht ist darf er niemanden mehr mitnehmen. Zudem hat ein Busfahrer -keine- Aufisichtspflicht.