Darf ein Amazon Händler 45 € bearbeitungsgebühr für die Prüfung eines garantiefalls verlangen?
Ich habe bei einem Händler über Amazon ein Smartphone gekauft mit dem innerhalb der garantiezeit ein Problem aufgetaucht ist. (Garantierzeit zwei Jahre, Kauf vor 10,5 Monaten)
Der Händler lässt mich das Gerät kostenlos zur Reparatur einschicken. Soweit so gut. Jedoch stellt er in Aussicht, dass wenn er entscheidet dass es sich nicht um einen garantiefall handelt, ich folgende zwei Optionen habe:
Ich bezahle die Reparatur.
Oder ich entscheide mich gegen die Reparatur muss aber trotzdem! 45 € bearbeitungsgebühr bezahlen.
Nun habe ich natürlich Angst dass der Händler sagt "nö kein garantiefall". Und ich einfach für nichts 45 € bezahlen muss.
Zumal es sich um ein Problem handelt das vielleicht nicht sofort beim Prüfen sichtbar wird.
Das Handy wird sehr viel schneller warm als früher und schaltet öfter in einen kurzen Freeze Modus ab (hat auch nichts mit direkter sonneneinstrahlung zu tun. Passiert auch in der Wohnung öfter). Was ja eine schutzfunktion ist. aber es passiert im Vergleich jetzt unverhältnismäßig oft.
Da das Handy ja auf werkseinstellungen zurückgesetzt wird frage ich mich ob es dann genug Belastungserprobung bekommt um überhaupt dort die verhältnismäßig schnelle Neigung zu Überwärmung nachzuweisen ...
Im Amazon Chat mit dem Amazon kundendienst scheint nur eine KI dran zu sein ..die meine Frage ob das im Rahmen einer Amazon Mitgliedschaft zulässig ist mit den 45 € bearbeitungsgebühr... Haben sie nicht beantwortet sie haben nur "mein Anliegen an den Händler weitergeleitet" 😅🙈 dabei wollte ich mir natürlich von Amazon rückendeckung holen 😅
Liebe Grüße
4 Antworten
Also erstmal der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie:
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Damit versichert Dir der Händler, dass das Gerät bei Übergabe frei von Mängeln ist. Zur Feststellung von Mängeln hast Du 2 Jahre Zeit. In den ersten 12 Monaten muss der Händler Dir beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestand. Danach liegt die Beweislast bei Dir.
Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung (meist des Herstellers). In einer Garantievereinbarung kann mehr oder weniger alles stehen.
Da Du in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf bist, würde ich auf Sachmängelbehebung nach deinem Gewährleistungsrecht bestehen (§437, 438 BGB)
Sollt der Mangel tatsächlich kein Gewährleistungsfall sein, dann kann er tatsächlich die Bearbeitungsgebühr nehmen. Dies muss er aber nachweisen. "Kein Fehler gefunden" reicht dafür nicht. Klassisch wäre Wassereinbruch, den man sehen kann. Dies glaube ich bei Deinem Fehler nicht.
Das sollte vor Abschluss des Garantievertrags irgendwo ersichtlich gewesen sein, preistabelle o.ä. wenn es unter Gewährleistung fällt, darf er nichts berechnen.
Kannst du sicher sein, dass es sich um einen Gewährleistungsmangel handelt? Wenn dem so ist, muss der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen haben. Gem. deiner Beschreibung war dem ja nicht so. Also kann es maximal einen Verarbeitungsfehler (z.B. Lötplatine) oder einen Bedienungsfehler geben. Sonst wäre das Problem ja von Anfang an da gewesen.
Hast du selber das Handy mal zurück gesetzt um sicher zu gehen, dass du keine Schadsoftware installiert hast und ob das Problem dann noch besteht? Das würde ich dir einfach mal im Vorfeld empfehlen.
Wenn du ein defektes Gerät einschickst und dem Händler die Aufgabe gibst, den Fehler zu finden, musst du dies natürlich auch bezahlen.
Niemals Amazon hatt einen super Kundenservice .Wirklich in höchsten Tönen zu loben .
Ja ich hatte mit Amazon auch bisher extremst gute Erfahrungen. Ich denke auch , falls der Händler wirklich behauptet der Fehler sei kein garantiefall und ich habe die bearbeitungsgebühr oder die volle Reparatur zu bezahlen......dass Amazon vielleicht sogar diese 45 € bearbeitungsgebühr die der Händler veranschlagt im extremfall erstatten würde. aber ich will es nicht riskieren. Im Chat kapieren die aber immer nur Bahnhof und schreiben immer so vorgefertigte Antworten. Und haben dann wie gesagt mein Anliegen an den Händler weitergeleitet. Ja vielleicht muss ich es telefonisch versuchen.